Stadt Herford unterliegt im Streit um Straßenreinigungsgebühren

Zitiervorschlag
Stadt Herford unterliegt im Streit um Straßenreinigungsgebühren. beck-aktuell, 15.09.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188026)
Die Bescheide der Stadt Herford über die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren für die Winterwartung betreffend die Jahre 2013 und 2014 sind unwirksam, da die mit der Straßenreinigung beauftragte Service-Gesellschaft zu hohe Entgelte erhalten hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden mit zwei Urteilen vom 09.09.2015 entschieden (Az.: 3 K 218/13; 3 K 183/14).
Sachverhalt
Die klagenden Hauseigentümer wendeten sich gegen die Bescheide über die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren. Die mit der Straßenreinigung betraute städtische Tochterfirma SWK hatte erklärt, dass Überschüsse aus dem Winterdienst für die Durchführung der übrigen Tätigkeiten der Stadt benötigt werden. Derartige Kosten dürften jedoch nicht den Anliegern aufgebürdet werden, so die Kläger. Bei der Servicegesellschaft für Wirtschaft und Kommunen mbH (SWK) handelt es sich um eine Gesellschaft, die im November 2001 zur Übernahme der Stadtdienstleistungs GmbH gegründet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Stadtdienstleistungen, insbesondere in der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung, der Unterhaltung von Straßen, Gewässern, Sportplätzen, Grünflächen und Friedhöfen sowie dem Betrieb von Bauhöfen.
VG: Überhöhte Entgelte für Servicegesellschaft
Nach Auffassung des VG ist der der Gebührenfestsetzung zu Grunde liegende Gebührensatz unwirksam, denn es habe nicht festgestellt werden können, dass sich die von der Stadt Herford an die SWK entrichteten Entgelte im Rahmen des gebührenrechtlich Erforderlichen hielten. Der Ansicht der Stadt Herford, die in den Jahren 2010 bis 2014 an die SWK gezahlten Entgelte entsprächen Marktpreisen, folgte die Kammer nicht. Eine von der Stadt vorgelegte sogenannte Selbstkostenfestpreiskalkulation der SWK vom 04.02.2015 helfe nicht weiter, denn diese weiche in ihrer Konzeption und bei wichtigen Details grundlegend vom bisherigen Vorbringen der Stadt ab.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Minden
- Urteil vom 09.09.2015
- 3 K 218/13; 3 K 183/14
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Stadt Herford unterliegt im Streit um Straßenreinigungsgebühren. beck-aktuell, 15.09.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188026)


