Frei zugängliche Waldgrundstücke
Allgemeinheit für Entsorgung wilden Mülls zuständig
Auf einem frei zugänglichen Waldgrundstück, das einer Bundesanstalt gehört, haben unbekannte Dritte widerrechtlich Müll abgeladen. Das BVerwG hatte zu entscheiden, ob die Eigentümerin für die Entsorgung zahlen muss oder doch die Allgemeinheit.