VG Köln versagt Eilrechtsschutz gegen Sperrung von Fernbushaltestellen in Kölner Innenstadt

Zitiervorschlag
VG Köln versagt Eilrechtsschutz gegen Sperrung von Fernbushaltestellen in Kölner Innenstadt. beck-aktuell, 22.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186031)
Die von der Stadt Köln zum 28.10.2015 beabsichtigte Sperrung des Breslauer Platzes und der Gummersbacher Straße für Fernbusse ist rechtmäßig. Denn die Sperrung solle Verkehrsunfällen vorbeugen und für mehr Verkehrssicherheit an den Standorten sorgen, so das Verwaltungsgericht Köln. Damit waren die Eilanträge mehrerer Fernbusunternehmen in erster Instanz erfolglos, die sich nicht mit dem Umzug in den neuen zentralen Fernbusbahnhof am Flughafen Köln Bonn zufrieden geben wollen. Allerdings ist gegen die Beschlüsse vom 22.10.2015 jeweils die Einlegung einer Beschwerde möglich (Az.: 18 L 2421/15, 18 L 2455/15, 18 L 2466/15 und 18 L 2522/15).
Fernbusunternehmen: Haltestellen an Flughafen keine Alternative
Ab dem 28.10.2015 plant die Stadt Köln, einen zentralen Fernbusbahnhof am Flughafen Köln Bonn einzurichten. Deshalb sollen die Haltestellen Breslauer Platz und Gummersbacher Straße in der Kölner Innenstadt zeitgleich für Fernbusse gesperrt werden. Gegen diese beabsichtigte Sperrung haben mehrere Fernbusunternehmen Eilrechtsschutz beantragt. Sie machten vor allem geltend, sie verfügten noch über lang laufende Konzessionen, die die Haltestellen Breslauer Platz und Gummersbacher Straße als Haltestellen in Köln auswiesen. Außerdem stelle der Busbahnhof am Flughafen Köln Bonn schon deshalb keine angemessene Alternative dar, weil er sich weit außerhalb der Innenstadt befinde.
VG: Sperrung bisheriger Haltestellen aus Gründen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt
Das VG Köln ist diesen Argumenten nicht gefolgt und hat die Anträge abgelehnt. Aus den bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen könnten die Fernbusunternehmen kein Recht darauf ableiten, die dort genannten Haltestellen dauerhaft beizubehalten. Denn die Stadt Köln habe nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass an beiden bisherigen Halteplätzen gefährliche Verkehrssituationen bestünden, die ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde und eine Verlegung der Haltestellen rechtfertigten. So sei es von September 2014 bis August 2015 am Breslauer Platz zu 97 und an der Gummersbacher Straße zu 35 Unfällen gekommen. Das derzeit unübersichtliche Verkehrsgeschehen am Breslauer Platz und die vierspurig ausgebaute und stark befahrene Gummersbacher Straße brächten für die Verkehrsteilnehmer erhebliche Gefahren mit sich. Vor diesem Hintergrund stelle die Sperrung beider bisheriger Haltestellen eine geeignete Maßnahme dar, um die Verkehrssicherheit an den genannten Standorten nachhaltig zu verbessern.
Busunternehmen nicht unangemessen beeinträchtigt
Die Sperrung beeinträchtige die Fernbusunternehmen auch nicht in unangemessener Weise. Denn der Busbahnhof am Flughafen Köln Bonn weise eine ausreichende Anzahl von Halteplätzen für Fernbusse und eine gute Infrastruktur auf. Ferner sei er sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz und vor allem an die Kölner Innenstadt angebunden.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Köln
- Beschluss vom 22.10.2015
- 18 L 2421/15; 18 L 2455/15; 18 L 2466/15; 18 L 2522/15
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VG Köln versagt Eilrechtsschutz gegen Sperrung von Fernbushaltestellen in Kölner Innenstadt. beck-aktuell, 22.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186031)



