Abschleppmaßnahme trotz Schwerbehinderung rechtmäßig

Zitiervorschlag
Abschleppmaßnahme trotz Schwerbehinderung rechtmäßig. beck-aktuell, 02.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187096)
Ein im Parkverbot abgestellter Pkw darf auch dann abgeschleppt werden, wenn im Fahrzeug ein spezieller Parkausweis für Behinderte ausliegt. Wie das Verwaltungsgericht Köln entschieden hat, besteht auch bei einem solchen Parkausweis keine erhöhte Pflicht zur Umsetzung auf einen Alternativstandort (Urteil vom 01.10.2015, Az.: 20 K 5858/14).
Pkw mangels freien zulässigen Parkplatzes im Sichtbereich abgeschleppt
Der klägerische Pkw war am Abend des 12.09.2014 im Zielbereich des am darauffolgenden Tag stattfindenden Köln-Marathons 2014 abgestellt. Im Zielbereich war das Parken großräumig durch eine Zusatzbeschilderung verboten. Im Pkw war gut sichtbar ein blauer Parkausweis ausgelegt, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Da im Sichtbereich kein freier, zulässiger Parkplatz zur Verfügung stand, ließ die Beklagte das Fahrzeug abschleppen.
Kläger sieht Pflicht zu großräumigerer Suche nach Alternativparkplatz
Gegen die Mehrkosten, die der Abschleppvorgang gegenüber einer Umsetzung des PKW auf einen nahegelegenen Parkplatz verursachte, wendete sich der Kläger. Seiner Meinung nach führe der blaue Parkausweis dazu, dass die Außendienstmitarbeiterin nicht nur im Sichtbereich Ausschau nach einem geeigneten Alternativstandort halten müsse, sondern auch die Umgebung von einigen hundert Metern einzubeziehen sei. Dies sei im konkreten Fall auch deshalb angezeigt gewesen, weil im gesamten Sichtbereich ein Parkverbot wegen der Großveranstaltung gegolten habe.
VG Köln verneint erhöhte Pflicht zu Erforschung anderer Parkplätze
Dieser Argumentation folgte das VG Köln nicht. Zur Begründung führte es aus, dass eine Umsetzung nur dann in Betracht komme, wenn im Sichtbereich Alternativstandorte zur Verfügung gestanden hätten. Eine erhöhte Pflicht zur Erforschung anderer Parkplätze im Nahbereich bestehe auch dann nicht, wenn ein blauer Parkausweis im Pkw ausliege.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Köln
- Urteil vom 01.10.2015
- 20 K 5858/14
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Abschleppmaßnahme trotz Schwerbehinderung rechtmäßig. beck-aktuell, 02.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187096)



