Pro NRW durfte im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt werden

Zitiervorschlag
Pro NRW durfte im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt werden. beck-aktuell, 22.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181941)
Die Bürgerbewegung Pro Nordrhein-Westfalen (Pro NRW) durfte im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 21.01.2016 entschieden. Das Gericht geht davon aus, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt, die darauf gerichtet sind, Verfassungsgrundsätze zu beseitigen (Az.: VG 1 K 255.13).
Pro NRW wendet sich gegen Vorwurf der Migrantenfeindlichkeit
Die Klägerin, die Bürgerbewegung Pro NRW, ist in dem vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2012 im Kapitel "Rechtsextremismus" aufgeführt und wird dort vor allem als islamfeindlich beschrieben. Die Klägerin hält ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht nicht für gerechtfertigt, weil die Werte des Grundgesetzes selbstverständliche Grundlage ihrer Politik seien. Sie lehne jede Form von menschenverachtendem Rassismus und jede Migrantenfeindlichkeit ab. Die Kritik an einer Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme und eine fundierte Islamkritik müsse jedoch zulässig sein. Es sei nicht zutreffend, dass sie Muslime pauschal diskriminiere und deren Menschenwürde verletze sowie deren Recht auf freie Religionsausübung einschränken wolle.
VG geht von Islamfeindlichkeit der Bürgerbewegung aus
Das VG wies die Klage ab. Die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die darauf gerichtet seien, Verfassungsgrundsätze, insbesondere die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu beseitigen. Es sei insbesondere zutreffend, dass sie ein aggressives Feindbild Islam propagiere und Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung ausgrenzen wolle. Auch für die Einschätzung, dass Fremde pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht und diffamiert würden, gebe es genügend Belege. Etwaige anderslautende Erklärungen der Partei seien nicht geeignet, diese Einschätzung zu entkräften, weil es sich um bloße Lippenbekenntnisse handele. Zu anderen rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien im Ausland – etwa der belgischen "Vlaams Belang" oder der "Freiheitlichen Partei Österreichs" – pflege Pro NRW freundschaftliche Beziehungen.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Berlin
- Urteil vom 21.01.2016
- VG 1 K 255.13
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Pro NRW durfte im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt werden. beck-aktuell, 22.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181941)



