Asyl-Mitarbeiter des BAMF durften nicht ohne Beteiligung des Personalrats eingestellt werden

Zitiervorschlag
Asyl-Mitarbeiter des BAMF durften nicht ohne Beteiligung des Personalrats eingestellt werden. beck-aktuell, 08.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172036)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat laut einem Gerichtsurteil rechtswidrig mehrere Hundert neue Mitarbeiter ohne Beteiligung des Personalrats eingestellt. Das stellte das Verwaltungsgericht Ansbach fest und gab damit zwei Anträgen des Gesamtpersonalrates beziehungsweise des örtlichen Personalrats in vollem Umfang Recht, wie eine Sprecherin am 05.08.2016 mitteilte (Beschlüsse vom 04.08.2016, Az.: AN 7 P 16.00303 und AN 7 P 16.00296).
Dienststellenleiter verweist auf "erheblichen humanitären Druck"
343 BAMF-Mitarbeiter seien auf diese Weise eingestellt worden, teilt das Gericht weiter mit. Der Dienststellenleiter habe selbst im Verfahren eingeräumt, das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt zu haben. Er habe sich aber "erheblichem humanitären Druck und hohen politischen Erwartungen ausgesetzt gesehen".
Auch Anordnung von Schichtarbeit rechtswidrig
Auch die Anordnung von Schichtarbeit außerhalb der geltenden Dienstvereinbarung sei rechtswidrig gewesen, so das VG. Vorherige Vergleichsvorschläge zu einer gütlichen Einigung in beiden Verfahren hatte der Personalrat abgelehnt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VG Ansbach
- Beschluss vom 04.08.2016
- AN 7 P 16.00303; AN 7 P 16.00296
Zitiervorschlag
Asyl-Mitarbeiter des BAMF durften nicht ohne Beteiligung des Personalrats eingestellt werden. beck-aktuell, 08.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172036)



