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Dienstzeit

Mehr Artikel zu diesem Tag

Digitale Streife

Digitale Streife

Bislang war gut beraten, wer während der Arbeitszeit die Finger vom Handy lässt. Aber nun belehrt uns das LAG Berlin-Brandenburg eines Besseren. Das hat nämlich jüngst entschieden, dass die Nutzung eines Smartphones während der Arbeitszeit aus Arbeitnehmersicht auch angenehme Konsequenzen nach sich ziehen kann, etwa eine finanziell lohnende tarifliche Höhergruppierung (Urt. v. 2.9.​2024 – 10 Sa 24/24). 

Beamte müssen Überstunden in einem Jahr abfeiern - oder bekommen sie bezahlt
Saarland

Beamte müssen Überstunden in einem Jahr abfeiern - oder bekommen sie bezahlt

Saarländische Behörden müssen Mehrarbeit ihrer Beamten binnen eines Jahres in Freizeit ausgleichen. Danach wandelt sich der Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um, so das BVerwG. Und zwar auch, wenn der Beamte schon verrentet ist und in dem Jahr gar nicht gearbeitet hatte, weil er krank war. 

Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling verstorben

Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling verstorben

Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling ist am 26.05.2023 im Alter von 61 Jahren verstorben. Herr Schilling hat insbesondere die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats während seiner mehr als 14-jährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof maßgeblich mitgeprägt.

Inken Gallner ist neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts

Inken Gallner ist neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts

Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Inken Gallner zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Gestern wurde ihr im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin die Ernennungsurkunde übergeben. Seit 2017 ist Inken Gallner Vorsitzende Richterin des Zehnten Senats.

Bundeswehrstützpunkt ist erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

Bundeswehrstützpunkt ist erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

Das Hessische Finanzgericht hat im Fall eines Zeitsoldaten dessen Bundeswehrstützpunkt einkommensteuerrechtlich als erste Tätigkeitsstätte angesehen. Der Soldat hatte den Stützpunkt nicht für seine erste Tätigkeitsstätte gehalten und deshalb für Fahrten zwischen diesem und seiner Wohnung statt der Pendlerpauschale höhere Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen geltend gemacht. Nun war seine Klage im Wesentlichen erfolglos. Allerdings hat der Soldat nach Angaben des FG Revision eingelegt (Az.: VI R 6/21).

Ein Skiunfall ist kein Arbeitsunfall

Ein Skiunfall ist kein Arbeitsunfall

Lädt eine Firma ihre Kunden zu einer Skireise ein und ist das Skifahren der einzige Programmpunkt der Reise, ist bereits fraglich, ob es sich um eine Dienstreise handelt. Jedenfalls aber ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist. Dies stellte das Hessische Landessozialgericht am 14.08.2020 klar.

Koalition für zeitlich befristete Änderungen im Personalvertretungsgesetz
Corona

Koalition für zeitlich befristete Änderungen im Personalvertretungsgesetz

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einen Entwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BT-Drs. 19/18696) vorgelegt. Danach sollen die im Amt befindlichen Personalvertretungen die Geschäfte im Rahmen eines Übergangsmandats kommissarisch weiterführen, "wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen bis zum Ablauf der Amtszeit der bestehenden Personalvertretungen nicht erfolgen oder bis zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat". Zudem sollen Beschlussfassungen der Personalvertretungen dem Entwurf zufolge "auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, indem Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht werden". Beide Maßnahmen sollen laut Vorlage bis zum 31.03.2021 befristet werden.

Ruhezeiten der Bundespolizisten bei G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
OVG Münster

Ruhezeiten der Bundespolizisten bei G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst

Die Ruhezeiten, die für die Einsatzkräfte der Bundespolizei anlässlich des G7-Gipfels in Schloss Elmau und der anschließenden Bilderberg-Konferenz in Österreich in den Dienstplänen festgesetzt waren, sind arbeitszeitrechtlich als Bereitschaftsdienst zu qualifizieren und dementsprechend mit Freizeit auszugleichen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in Urteilen vom 13.02.2020 entschieden (Az.: 1 A 1512/18, 1 A 1671/18, 1 A 1672/18, 1 A 1673/18, 1 A 1677/18 und 1 A 1678/18).

BFH-Richter Jürgen Brandt trat in den Ruhestand

BFH-Richter Jürgen Brandt trat in den Ruhestand

Der Richter am Bundesfinanzhof Jürgen Brandt ist mit Ablauf des Monats April 2019 in den Ruhestand getreten. Er hat als Revisionsrichter eine Vielzahl grundlegender und richtungsweisender Entscheidungen maßgebend mitbestimmt und den Senatsvorsitzenden seit 2009 als ständigen Vertreter unterstützt.

Auf- und Abrüsten vor und nach der Schicht ist zusätzlicher Dienst eines Polizeibeamten
OVG Münster

Auf- und Abrüsten vor und nach der Schicht ist zusätzlicher Dienst eines Polizeibeamten

Ein im Wach- und Wechseldienst tätiger Polizeivollzugsbeamter leistet durch das An- und Ablegen der ihm persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände (unter anderem Pistole mit Holster, Reservemagazin, Handschellen) vor Schichtbeginn und nach Schichtende über die geschuldete Arbeitszeit hinaus Dienst. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteilen vom 03.11.2016 entschieden (Az.: 6 A 2151/14, 6 A 127/15, 6 A 2251/14, 6 A 2250/14 und 6 A 1903/14).