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Brieflaufzeiten bei der Post

Überprüfung durch BNetzA vermutlich erst ab 2028 wieder möglich

Laufband mit Briefen, daneben Regale und Gitterwagen mit Paketen
Die Post muss Briefe schnell zustellen, überprüft werden kann das aber vorerst nicht. © salarko / Adobe Stock

Bei der Beförderung von Briefen hat die Post Zeitdruck: Sie muss staatliche Vorgaben bei der Zustellung einhalten, sonst drohen im schlimmsten Fall Bußgelder. Theoretisch. Denn die Wirklichkeit sieht nach einem Urteil des OLG Düsseldorf bis auf weiteres anders aus.

Nach einem Gerichtsurteil kann der Staat jahrelang nicht überprüfen, ob die Deutsche Post schnell genug Briefe austrägt. Wie aus Unterlagen der Bundesnetzagentur hervorgeht, verlor die Aufsichtsbehörde vor dem OLG Düsseldorf in letzter Instanz einen Rechtsstreit mit einem Marktforschungsunternehmen, das geklagt hatte.

Deshalb darf die Bundesnetzagentur vorerst keinen Auftrag für eine sogenannte Laufzeiten-Überprüfung mit 60.000 Testbriefen pro Jahr erteilen. Stattdessen muss ein neues Vergabeverfahren gestartet werden, was nicht vor 2027 abgeschlossen sein dürfte. Da die Überprüfungen immer ein komplettes Kalenderjahr umfassen müssen, könnten sie erst frühestens 2028 starten. Die Unterlagen liegen dpa vor.

Als Folge des Rechtsstreits kann die Bundesnetzagentur wohl drei Jahre lang – in den Jahren 2025 bis 2027 – ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen, der Post bei den Brieflaufzeiten auf die Finger zu schauen und bei deutlichem Fehlverhalten Bußgelder zu verhängen.

Post hält nach eigener Aussage Vorgaben ein

So ein mögliches Fehlverhalten deutet sich derzeit nicht an: Nach Angaben der Post werden die gesetzlichen Vorgaben zu Brieflaufzeiten eingehalten. 95% der eingeworfenen Briefe müssen nach drei Werktagen beim Empfänger sein, laut Post waren es 2025 97,4%. 99% müssen nach vier Tagen da sein, 2025 hat die Post nach ihren eigenen Unterlagen dieses Ziel genau erreicht.

Für die Bundesnetzagentur haben diese Unternehmensangaben aber keine Relevanz, da die Behörde Daten eines von ihr beauftragten Marktforschers benötigt. Die kann die Behörde derzeit nicht bekommen.

Erneutes europaweites Vergabeverfahren nötig

Das Marktforschungsunternehmen, das sich vor dem OLG durchgesetzt hatte, ist auch mit anderen Laufzeit-Überprüfungen für die Deutsche Post tätig. Daher schloss die Bundesnetzagentur die Firma in dem Bieterverfahren als nicht unabhängig aus. Dem Gericht zufolge ist das aber nicht verhältnismäßig. Einem möglichen Interessenkonflikt könnte durch Informationsbarrieren entgegengewirkt werden, argumentierten die Richter.

Die Bundesnetzagentur schreibt, dass sie nun "unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergabesenats eine neue Ausschreibung konzipieren" werde. "Es muss ein europaweites Vergabeverfahren neu aufgesetzt und dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden."

Politiker bedauern die Folgen des Rechtsstreits. "Es braucht jetzt schnellstmöglich ein neues Vergabeverfahren", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff. "Wir brauchen die Daten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen und gegebenenfalls parlamentarisch nachsteuern zu können."