Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Streit um Wiesn-Zeltvergabe

Oktoberfest-Zelte dürfen wie geplant aufgebaut werden

Bierzelt auf dem Oktoberfest
Wer hat ein Recht auf ein Zelt auf dem Oktoberfest? © Rawf8 / Adobe Stock

Ein Münchner Wirt kämpft dafür, dass die begehrten Plätze auf dem Oktoberfest europaweit ausgeschrieben werden müssen. Jetzt gibt es dazu eine Entscheidung.

Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das BayObLG lehnte den Eilantrag eines Münchner Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, wie das Gericht mitteilte (Beschluss vom 18.06.2026 – Verg 5/26 e).

Die Stadt könne das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle für das Oktoberfest 2026 wie vorgesehen zuteilen, erläuterte das BayObLG. Am 29. Juni soll der Aufbau der Festhallen starten.

Wirt: Zelte nach europäischem Vergaberecht ausschreiben

Wirt Alexander Egger hatte beantragt, die Vergabe-Praxis der Stadt München für die beiden großen Zelte zu prüfen. Aus seiner Sicht muss die Vergabe der Oktoberfest-Zelte, über die die Stadt München entscheidet, nach einem EU-Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.

Die Vergabekammer Südbayern hatte das zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung legte Egger beim BayObLG Rechtsmittel ein – und forderte zusätzlich in einem Eilantrag, dass die Betreiber von Schottenhamel- und Paulaner-Zelt nicht zur Wiesn zugelassen werden dürfen, bis in der Hauptsache über das Vergabeverfahren entschieden wurde. Diese Hauptsache-Entscheidung kann sich aber bis nach dem diesjährigen Oktoberfest hinziehen.

Zu der Frage, ob die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe für das Oktoberfest 2026 europaweit ausgeschrieben werden müssten, positionierte sich das Gericht vorerst nicht. Diese Frage bedürfe einer weiteren fundierten Prüfung und sei derzeit offen.

Allerdings sei die von Egger geforderte europaweite Ausschreibung nach dem europäischen Vergaberecht und der anschließende Aufbau einer großen Festhalle für das Oktoberfest in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen objektiv nicht mehr möglich. Die Wiesn beginnt am 19. September.

Wirt will "gleichberechtigte Chance"

Egger hatte bereits vor Verkündung der Gerichtsentscheidung angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und notfalls bis zum EuGH gehen zu wollen. "Wir wollen, dass die Stadt München die begehrten Festzeltplätze künftig nach transparenten, objektiven und fairen Kriterien vergibt und damit allen leistungsfähigen Bewerbern eine reelle und gleichberechtigte Chance auf ein großes Festzelt eröffnet", ließ Egger mitteilen.

Egger, der bisher ein kleines Wiesn-Zelt betreibt, hatte sich um ein großes Zelt beworben – ging dabei aber Medien zufolge leer aus.