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Öffentliche Auftragsvergabe

Bundesrat stimmt Reform des Vergaberechts zu

„Das unsichtbare Recht“

Die finanziellen Mittel für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur stehen schon bereit. Nun wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit das Geld schneller fließen kann. Es geht um Milliarden.

Der Bundesrat hat der Reform des Vergaberechts zugestimmt, die die Umsetzung öffentlicher Aufträge deutlich beschleunigen soll. Dazu wird etwa die Grenze für Aufträge des Bundes, die direkt vergeben werden können, auf 50.000 Euro angehoben. Bislang lag sie bei einem Wert von 1.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und bei 3.000 Euro für Bauaufträge. Mit Hilfe der Neuregelungen sollen auch aus dem 500-Milliarden-Euro-Investitionspaket des Bundes schneller konkrete Maßnahmen werden.

Mit dem Sondervermögen Infrastruktur seien die finanziellen Voraussetzungen für Investitionen in historischem Umfang geschaffen worden, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann, in der Länderkammer. "Nun machen wir in Deutschland auch die Verfahren schneller, flexibler, unkomplizierter." Deutschland erhalte damit ein Vergaberecht, das nicht mehr lähme, sondern ermögliche, das nicht den Stillstand organisiere, sondern den Fortschritt, sagte die CDU-Politikerin.

Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sagte, mit dem Gesetz mache der Staat deutlich, dass er handlungsfähig sei. "Wir wollen gemeinsam mit der Wirtschaft als Kraftakt in den nächsten Jahren dieses Land wieder auf Vordermann bringen."

Ausnahmen von der Teillosbildung

Der Grundsatz der Teillosbildung wird bei Vergaben grundsätzlich beibehalten. Er besagt, dass größere öffentliche Aufträge auf mehrere Firmen aufgeteilt werden, um kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Neu sind aber einige Ausnahmen von diesem Prinzip: So soll eine Gesamtvergabe künftig nicht nur zulässig sein, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, sondern auch, wenn zeitliche Gründe die Gesamtvergabe erfordern oder es sich um ein Infrastrukturvorhaben handelt und der geschätzte Auftragswert mindestens das Doppelte des EU-Schwellenwertes erreicht oder überschreitet. Darüber hinaus muss das Vorhaben entweder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder der Verkehrsinfrastruktur dienen.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass viele Landes-Infrastrukturprojekte und Schienenverkehrsanlagen noch nicht von den neuen Vereinfachungen im Vergaberecht profitieren. Er fordert daher, auch Vergaben zum Beispiel zur Sanierung von Landesstraßen und Brückenersatzbauten sowie von Personenbahnhöfen zu vereinfachen.