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Bundestag beschließt Reform des Vergaberechts

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand soll vereinfacht und modernisiert werden und sich stärker als bisher an sozialen und ökologischen Kriterien orientieren. Dieses Ziel verfolgt eine umfassende Reform des Vergaberechts, die am 17.12.2015 vom Bundestag verabschiedet wurde. Mit dem überarbeiteten Regelwerk, das noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, werden drei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.

Öffentliche Hand erhält größeren Spielraum bei Auftragsvergabe

Für die Wirtschaft wird das Vergabeverfahren vereinfacht, damit auch kleine und mittlere Unternehmen leichter zum Zug kommen. Spätestens ab dem Jahr 2018 wird das komplette Verfahren zudem papierlos durchgeführt. Gleichzeitig erhält die öffentliche Hand einen größeren Spielraum bei der Auftragsvergabe – etwa um benachteiligte Personengruppen zu fördern oder bestimmte Umweltstandards vorzugeben.

Kritik von Opposition

Nach Einschätzung der Opposition sind aber auch die erweiterten Spielräume noch nicht ausreichend. Linke und Grüne stimmten deshalb im Parlament gegen die Reform.