Streit um Bielefelder Weihnachtsmarkt
Ausrichter muss auch Durchführung garantieren können
In Bielefeld wird der Weihnachtsmarkt auch dieses Jahr von einer städtischen Tochtergesellschaft ausgerichtet. Die Stadt durfte eine andere Bewerberin ablehnen, nachdem diese nicht hatte nachweisen können, dass sie den Markt wie geplant ausrichten kann, so das OVG NRW.