Vergabeverfahren
Bieter kann Zugang zu Bewertung eigenen Angebots verlangen
Wer bei einem Vergabeverfahren ein Angebot abgibt, kann im Nachgang verlangen, Einblick in die behördliche Bewertung seines Angebots zu bekommen. Der Anspruch ergebe sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz, meint das BVerwG.