Verbotene Konflikte
Andere Länder …: Im Vereinigten Königreich sind Tätigkeitsverbote wegen Interessenkonflikten anders geregelt als bei uns. Besser für mögliche Mandanten. In Italien auch, Niederlande und Belgien dito, überhaupt in vielen europäischen Mitgliedstaaten, und auch der Model Code of Conduct des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) schlägt in grenzüberschreitenden Mandaten weitergehenden Schutz vor, indem Anwälte auch dann einem Tätigkeitsverbot unterliegen sollen, wenn ein heutiges Mandat mit Pflichten aus einem alten kollidiert, auch dann, wenn es nicht dieselbe Sache ist.