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OVG Berlin-Brandenburg

Bewerberin darf trotz Brustvergrößerung Polizistin werden

Ein Etappenziel ist erreicht

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Klägerin Recht gegeben, die nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden wollte. Damit hat das Gericht das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Die Revision wurde nicht zugelassen (Urteil vom 28.03.2018, Az.: OVG 4 B 19.14).

OVG: Moderne Brustimplantate sprechen gegen vorzeitige Dienstunfähigkeit

Die Polizeibehörde hatte die Bewerbung abgelehnt, weil sie befürchtet, die Bewerberin könne entweder im Polizeieinsatz durch Gewalteinwirkungen, die zur Beschädigung der Brustimplantate führen, oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden. Das OVG holte wissenschaftliche Gutachten eines Arztes und eines Werkstoffwissenschaftlers ein. Danach seien die Befürchtungen der Polizeibehörde bei den im Fall der Bewerberin verwendeten modernen Brustimplantaten, die nicht mehr die Nachteile früherer Produkte aufweisen, unberechtigt, so die OVG-Richter.