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Brustimplantate

Mehr Artikel zu diesem Tag

Rechtsstreit um Brustimplantate-Skandal geht in Frankreich weiter

Rechtsstreit um Brustimplantate-Skandal geht in Frankreich weiter

Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit um minderwertige Brustimplantate wird in Frankreich in eine neue Runde gehen. Das Kassationsgericht als oberstes französisches Gericht entschied am Donnerstag, mehrere Verfahren gegen den TÜV Rheinland ganz oder in Teilen an das Berufungsgericht Lyon zu verweisen. Ob dort gebündelt über die Fälle entschieden wird oder nicht, sei aber Sache des Berufungsgerichts, sagte ein Sprecher des Kassationsgerichts.

Krankenkasse muss neue Brustimplantate nach Entfernung wegen Krebs nicht zahlen

Krankenkasse muss neue Brustimplantate nach Entfernung wegen Krebs nicht zahlen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen muss. Das gelte auch nach einer Entfernung bereits vorhandener Implantate wegen einer Brustkrebserkrankung.

Gericht verurteilt TÜV zu Schadenersatz in Brustimplantate-Skandal

Gericht verurteilt TÜV zu Schadenersatz in Brustimplantate-Skandal

Im jahrelangen Rechtsstreit um minderwertige Brustimplantate hat das Handelsgericht im französischen Toulon den TÜV Rheinland zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Rund 1.600 klagende Frauen sollen nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil vom Vortag eine vorläufige Entschädigung von jeweils 5.150 Euro erhalten, in der Summe rund 8,2 Millionen Euro. Binnen zwei Jahren soll ein Sachverständiger die Angelegenheit weiter untersuchen.

TÜV trägt Verantwortung im Brustimplantate-Skandal
Pariser Gericht

TÜV trägt Verantwortung im Brustimplantate-Skandal

Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit um minderwertige Brustimplantate hat ein Berufungsgericht erneut eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Dieser sei für die "schuldhaften Versäumnisse und Unterlassungen bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten bei der Überwachung des Qualitätssystems" bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) haftbar, so das Pariser Berufungsgericht.

EU-Recht hilft deutscher Patientin nicht
Brustimplantate-Skandal

EU-Recht hilft deutscher Patientin nicht

Auch zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Frankreich kommen deutsche Patientinnen mit der Forderung nach Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht voran. Der Europäische Gerichtshof entschied am 11.06.2020, dass das EU-Recht keine Ansprüche gegen den Versicherer des französischen Herstellers PIP eröffnet. PIP selbst ist längst pleite, und die Rolle des TÜV Rheinland, der dem Produkt ein Qualitätssiegel gab, ist juristisch noch nicht geklärt.

Haftpflichtversicherer der PIP durfte Schutz auf in Frankreich operierte Frauen beschränken
EuGH-Generalanwalt

Haftpflichtversicherer der PIP durfte Schutz auf in Frankreich operierte Frauen beschränken

Der Haftpflichtversicherungsschutz der Poly Implant Prothèse SA (PIP), einer Herstellerin von Brustimplantaten, konnte wirksam auf Frauen beschränkt werden, die in Frankreich operiert wurden. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Michal Bobek führt dazu aus, das Unionsrecht stehe bei seinem gegenwärtigen Stand der Beschränkung des Haftpflichtversicherungsschutzes für Medizinprodukte auf das Hoheitsgebiet Frankreichs nicht entgegen. Dies gelte auch für Art. 18 AEUV, der eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbiete, da dieser Artikel keine durchsetzbaren Verpflichtungen begründen könne (Schlussanträge vom 06.02.2020, Az.: C-581/18).

Krankenkasse muss nicht für Brustentfernung wegen Krebsangst zahlen
LSG Niedersachsen-Bremen

Krankenkasse muss nicht für Brustentfernung wegen Krebsangst zahlen

Die Angst einer Versicherten vor einer Krebserkrankung begründet keinen Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Übernahme der Kosten einer Entfernung der Brustdrüsen mit Rekonstruktion durch Silikonimplantate. Dies gelte auch dann, wenn die Angst die Versicherte psychisch erheblich belastet, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Es verwies auf eine psychotherapeutische Behandlung (Beschluss vom 04.09.2019, Az.: L 16 KR 73/19, BeckRS 2019, 20399).

Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen
LSG Niedersachsen-Bremen

Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen

Patienten müssen sich an den Kosten einer Behandlung beteiligen, wenn die Krankheitsursache in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers liegt. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter Hinweis darauf entschieden, dass das Solidarprinzip der Krankenversicherung nicht grenzenlos ist (Beschluss vom 28.01.2019, Az.: L 16 KR 324/18, BeckRS 2019, 669).

Arzt muss bei Brustimplantation nicht über Risiken späterer Explantation aufklären
OLG Frankfurt am Main

Arzt muss bei Brustimplantation nicht über Risiken späterer Explantation aufklären

Ein Arzt ist zwar verpflichtet, umfassend über das Risiko der Beschädigung eines Brustimplantats im Rahmen einer Schönheitsoperation aufzuklären. In den Schutzzweck-Zusammenhang der Aufklärung fällt jedoch nicht das Risiko, dass das Brustimplantat bei einer späteren Explantation beschädigt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 06.11.2018 entschieden (Az.: 8 U 76/15).

Schadenersatzklagen wegen schlechter Brustimplantate gegen TÜV Rheinland werden neu verhandelt
Frankreich

Schadenersatzklagen wegen schlechter Brustimplantate gegen TÜV Rheinland werden neu verhandelt

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate werden Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu aufgerollt. Das oberste Gericht des Landes hob am 10.10.2018 ein Urteil aus Aix-en-Provence auf, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte. Die Frage soll nun vor dem Pariser Berufungsgericht neu verhandelt werden, wie das Kassationsgericht jetzt bekanntgab.