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OLG Köln

Kontosperrung bei Amazon darf Zugriff auf erworbene digitale Inhalte nicht verhindern

Revitalisierte VwGO

Das Oberlandesgericht Köln hat am 26.02.2016 eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. gekippt. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilte, hatte Amazon es sich darin für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen“, vorbehalten, "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern".

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben sich in den letzten Jahren viele Amazon-Kunden bei ihr beschwert, denen die Schließung ihres Kundenkontos wegen zu vieler Rücksendungen angedroht oder denen ein Zugang zum Konto verwehrt worden sei. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen habe es Amazon erlaubt, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten – zu Filmen, Musik, Hörbüchern sowie eBooks – über ihr Konto zu verwehren. Vor dem Hintergrund der OLG-Entscheidung, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist, rät die Verbraucherzentrale Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird, gegenüber Amazon auf einen Zugang darauf zu bestehen.

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