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E-Book

Mehr Artikel zu diesem Tag

Bis 2012 ausnahmsweise umsatzsteuerneutral
Zusätzliches E-Abo für Zeitung

Bis 2012 ausnahmsweise umsatzsteuerneutral

Abonnenten zweier Zeitungen erhielten ab 2009 ohne Aufpreis Zugang zum neu geschaffenen E-Abo. Der BFH bestätigte nun, dass für die Berechnung der Umsatzsteuer der Wert des E-Abos (damals noch mit 19% besteuert statt 7% fürs Print-Abo) mit 0 Euro festgesetzt werden durfte.

Kein Online-Verkauf "gebrauchter" E-Books ohne Erlaubnis des Urhebers
EuGH

Kein Online-Verkauf "gebrauchter" E-Books ohne Erlaubnis des Urhebers

"Gebrauchte" E-Books dürfen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers über eine Internetseite weiterverkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19.12.2019 entschieden. Denn dabei handele es sich um eine "öffentliche Wiedergabe", so dass die Anwendung der Erschöpfungsregel ausgeschlossen sei (Az.: C-263/18).

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 07.11.2019 verabschiedet hatte (BR-Drs. 552/19). Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und der Verfahrensvereinfachung. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung beziehungsweise am 01.01.2020 in Kraft treten.

US-E-Book-Plattform haftet für Urheberrechtsverletzung von in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken
OLG Frankfurt am Main

US-E-Book-Plattform haftet für Urheberrechtsverletzung von in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken

Die Betreiberin einer US-E-Book-Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland, wenn in deutscher Sprache angebotene Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind und die Betreiberin sich die von Dritten auf der Plattform eingestellten Werke "zu eigen" gemacht hat. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 30.04.2019 entschieden. Zudem hafte auch der Geschäftsführer, wenn er trotz der bestimmungsgemäßen Ausrichtung der Webseite auch auf deutsche Nutzer lediglich eine Prüfung US-amerikanischen Urheberrechts veranlasst hat (Az.: 11 O 27/18).

EU-Parlament will weniger Mehrwehrsteuer auf E-Books

EU-Parlament will weniger Mehrwehrsteuer auf E-Books

EU-Bürger könnten bald günstiger elektronische Bücher erwerben. Wie das Europäische Parlament mitteilte, hat es einen Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, eine verringerte Mehrwertsteuerrate auf elektronische Bücher zu erheben. Sie sollen so den Raten für gedruckte Inhalte angeglichen werden können. Der Vorschlag wurde am 01.06.2017 mit 590 Stimmen, bei 8 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen, angenommen.

Normaler Mehrwertsteuersatz für elektronisch gelieferte digitale Bücher rechtsgültig
EuGH

Normaler Mehrwertsteuersatz für elektronisch gelieferte digitale Bücher rechtsgültig

Der Ausschluss elektronisch gelieferter E-Books sowie digitaler Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG ist gültig. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 07.03.2017 entschieden. Er verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da er zur Realisierung der mit der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für den elektronischen Handel bezweckten Vereinfachung der Ermittlung des  Mehrwertsteuersatzes bei elektronischen Dienstleistungen gerechtfertigt sei (Az.: C-390/15).

EU-Kommission schlägt neue Steuervorschriften zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs vor

EU-Kommission schlägt neue Steuervorschriften zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs vor

Die Europäische Kommission will die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU verbessern. Hierfür hat sie am 01.12.2016 eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt. Ziel sei es, den Online-Handel für Verbraucher und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, zu erleichtern.

Verleihen von E-Books kann Verleihen herkömmlicher Bücher gleichstehen
EuGH

Verleihen von E-Books kann Verleihen herkömmlicher Bücher gleichstehen

Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. In diesem Fall finde die Ausnahme für das öffentliche Verleihwesen Anwendung, die unter anderem eine angemessene Vergütung für die Urheber vorsieht (Urteil vom 10.11.2016, Az.: C-174/15).

EuGH-Urteil bedeutet nicht das "Aus" für Buchpreisbindung
Maas

EuGH-Urteil bedeutet nicht das "Aus" für Buchpreisbindung

Bundesjustizminister Heiko Maas befürchtet durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Preisbindung für Arzneimittel keine zwingenden Folgen für den Buchhandel. "Aus dem Urteil des EuGH zur Medikamentenpreisbindung ergibt sich keinesfalls automatisch ein Ende der Buchpreisbindung", sagte der SPD-Politiker der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 22.10.2016). Die Buchpreisbindung fördere das Buch als herausragendes Kulturgut, und der Gesetzgeber habe dieses Instrument kürzlich erst auf E-Books ausgeweitet. "Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Buchpreisbindung erhalten bleibt", sagte Maas vor seinem Besuch auf der Frankfurter Buchmesse.

Gesetzliche Neuregelungen zum August/September 2016

Gesetzliche Neuregelungen zum August/September 2016

Im August und September 2016 traten und treten einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft: Für E-Books gilt künftig die gesetzliche Buchpreisbindung. Verbraucher können schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank wechseln. Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt in Deutschland bis mindestens 2021 verboten.