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Maas

EuGH-Urteil bedeutet nicht das "Aus" für Buchpreisbindung

Vergessene Anrechte

Bundesjustizminister Heiko Maas befürchtet durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Preisbindung für Arzneimittel keine zwingenden Folgen für den Buchhandel. "Aus dem Urteil des EuGH zur Medikamentenpreisbindung ergibt sich keinesfalls automatisch ein Ende der Buchpreisbindung", sagte der SPD-Politiker der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 22.10.2016). Die Buchpreisbindung fördere das Buch als herausragendes Kulturgut, und der Gesetzgeber habe dieses Instrument kürzlich erst auf E-Books ausgeweitet. "Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Buchpreisbindung erhalten bleibt", sagte Maas vor seinem Besuch auf der Frankfurter Buchmesse.

EuGH: Deutsche Preisbindung bei Arzneimitteln EU-rechtswidrig

Der EuGH hatte am 19.10.2016 geurteilt, dass die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr einschränkt und damit gegen EU-Recht verstößt (BeckRS 2016, 82517). Wenn hingegen Preiswettbewerb ermöglicht werde, könnten die Patienten davon profitieren, hieß es.

Chef der Monopolkommission anderer Meinung als Maas

Der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, ist anderer Meinung als Maas. "Die Entscheidung des EuGH deutet darauf hin, dass auch die von der Monopolkommission kritisierte und kürzlich auf E-Books erweiterte gesetzliche Buchpreisbindung nicht mehr ohne Weiteres zu halten sein dürfte", hatte Wambach der "Rheinischen Post" am Tag nach dem Urteil gesagt. "Die Buchpreisbindung beschränkt den freien Warenverkehr in ähnlicher Weise wie die Preisbindung für Arzneimittel."