Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig
Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Urteil verworfen, mit dem diese insbesondere wegen des Handels mit CBD-Blüten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Damit ist ein Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig. Zwar hätten die Blüten einen Wirkstoffgehalt aufgewiesen, der sich noch im Rahmen einer für Cannabis geltenden Ausnahmevorschrift gehalten habe. Dennoch sei aber ihr Missbrauch zu Rauschzwecken möglich gewesen, was dem Hauptangeklagten auch bekannt gewesen sei, so der BGH. Daher greife die Ausnahmevorschrift nicht.