Unzulässige zusätzliche "Servicepauschale" bei Flugbuchungen
Ein Portal zur Buchung von Flugreisen erhebt eine unzulässige zusätzliche Gebühr, wenn zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur bei Zahlung mit nicht gängigen Kreditkarten gilt, bei Auswahl anderer Zahlungsmittel hingegen eine zusätzliche "Servicepauschale" anfällt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mangels hinreichender Bestimmtheit des Unterlassungsantrags verwies der BGH die Sache aber zurück, um Gelegenheit zur Anpassung des Antrags zu geben.