Mehr als ein Handgepäck muss kostenlos erlaubt sein

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Mehr als ein Handgepäck muss kostenlos erlaubt sein. beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 09.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201521)
Streit ums Handgepäck: Das OLG Hamm kippt die Ein-Stück-Regel einer spanischen Fluggesellschaft. Zu den umstrittenen Höchstmaßen der Gepäckstücke sagen die Richterinnen und Richter aber nichts.
Im europaweiten Streit um die Zusatzkosten beim Handgepäck hat das OLG Hamm ein Versäumnisurteil vom 20. Januar 2026 gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling nach deren Einspruch aufrechterhalten. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Umstritten ist, dass Fluggesellschaften für Handgepäck, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, Zusatzkosten berechnen. Der zuständige 13. Senat des OLG hat nunmehr in einem konkreten Fall eine Regelung zu den Kosten für das Mitführen von Handgepäck beanstandet (Az.: 13 UKl 4/25).
Nach Angaben eines Gerichtssprechers haben sich die Richterinnen und Richter an der in den AGB der Fluggesellschaft festgeschriebenen Zahl der kostenlos mitführbaren Handgepäckstücke gestört. Die Beschränkung auf nur ein kleines Gepäckstück innerhalb der von der Fluggesellschaft festgelegten Höchstmaße sei nicht plausibel begründet, so das Gericht. Da die Klausel schon aus diesem Grund unzulässig sei, müsse sich das Gericht nicht weiter zu den Maßen äußern. Eine ausführliche Urteilsbegründung lag am Dienstag noch nicht vor.
Die Verbraucherzentrale hatte sich auf EU-Rechtsprechung berufen, wonach Passagieren keine Extrakosten für das Handgepäck berechnet werden dürfen, wenn Gewicht und Größe den üblichen Anforderungen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
In Deutschland sind an weiteren Gerichten vergleichbare Klagen anhängig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen, die beklagte Fluggesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzulegen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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Mehr als ein Handgepäck muss kostenlos erlaubt sein. beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 09.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201521)



