Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Europaweite Ausschreibung

Vergabe der Wiesen-Zelte war rechtmäßig

Das innere eines Festzelts auf dem Oktoberfest aus der Vogelperspektive. Die Tische sind gefüllt mit Besuchern.
In den Festzelten des Oktoberfests lässt sich viel Geld verdienen - unter den Bewerbern herrscht Konkurrenz. © Tamme Wichmann / Adobe Stock

Darf bei der Vergabe der lukrativen Großzelte alles so weiterlaufen wie gehabt? Oder müssen sie europaweit ausgeschrieben werden? Das BayObLG nickte die bisherige Vergabepraxis ab.

Die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest ist dem BayObLG zufolge rechtmäßig gewesen. Ein nicht zum Zuge gekommener Wirt hatte mit der Überprüfung erreichen wollen, dass die großen Festzelte entgegen der bisherigen Praxis europaweit ausgeschrieben werden müssen. Konkret ging es dabei nur um zwei Großzelte auf der Wiesn 2026, doch hätte ein anderslautender Beschluss wahrscheinlich weitreichende Folgen gehabt.

Der Beschluss des BayObLG ist rechtskräftig. Der Wirt könnte allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Streit hatte in der bayerischen Landeshauptstadt monatelang für heftigen Wirbel gesorgt. Denn der bei den großen Zelten leer ausgegangene Wirt Alexander Egger hatte beantragt, zu überprüfen, ob die bisherige Auswahlpraxis statthaft ist oder ob die beiden Zelte nach europäischem Vergaberecht hätten zugeteilt werden müssen. Konkret ging es dabei um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das Stadtoberhaupt das erste Bierfass ansticht, sowie um das Paulaner-Festzelt.

Juristisches Tauziehen

Weil der Antrag vor der Wiesn vom Gericht nicht mehr abschließend entschieden wurde, kam es zu einer Hängepartie. Erst kurz vor knapp wurde klar, dass auch die beiden betroffenen Großzelte mit dem Aufbau beginnen können. Nun folgte die finale Entscheidung. Juristisch ging es dabei um die nach Aussage des Senats hochkomplexe Frage, ob es sich bei der Vergabe der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt oder nicht.

Bislang ist es so, dass sieben der 14 großen Festzelte traditionell den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere Schützenvereinigungen. Sie schlagen jeweils "ihren" Wirt oder "ihre" Wirtin vor. Um die fünf weiteren großen Zelte bewerben sich die Interessenten direkt beim Veranstalter, der Stadt München. Diese vergibt nach einem Kriterienkatalog in 13 Kategorien Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder technischen Standard. Am Ende stimmt noch der Stadtrat der Auswahl zu.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.