Nius-Beschwerde wegen TV‑Auftritt zurückgewiesen

Zitiervorschlag
Nius-Beschwerde wegen TV‑Auftritt zurückgewiesen. beck-aktuell, 23.04.2026 (abgerufen am: 24.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196881)
Das OVG Schleswig hat eine Beschwerde von Nius gegen das Land Schleswig‑Holstein im Zusammenhang mit Äußerungen in einer Talkshow abgelehnt. Das VG Schleswig habe die richtigen Maßstäbe zur Bewertung angelegt.
In einem Eilverfahren hat das OVG Schleswig eine Beschwerde des Online‑Portals Nius im Zusammenhang mit Aussagen von Schleswig‑Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ZDF‑Sendung "Markus Lanz" vom 7. Januar 2026 zurückgewiesen.
Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des VG Schleswig vom 5. Februar 2026, wie das OVG mittelte. Darin waren die Anträge auf Unterlassung der Äußerungen, die Androhung eines Ordnungsgeldes und den öffentlichen Widerruf der Äußerungen abgelehnt worden. Günther habe die angegriffenen Äußerungen nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Schleswig‑Holstein getroffen, sondern als Parteipolitiker.
Recht auf Meinungsfreiheit als Parteipolitiker
Der 6. Senat des OVG betonte in seinem Beschluss, dass das VG den richtigen verfassungsrechtlichen Maßstab zur Beurteilung der streitigen Äußerung angewendet habe. Es hebe die Doppelrolle von Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern hervor. Eine sich äußernde Amtsperson sei als solche an das Neutralitäts‑ und das Sachlichkeitsgebot gebunden.
Zugleich könne sie aber auch als Parteipolitikerin, bzw. -politiker beziehungsweise politisch handelnde Privatperson auftreten, der das Recht auf Meinungsfreiheit zukomme. Dies gelte insbesondere in Talkrunden, die in der Regel dem themenbezogenen Austausch politischer Argumente und Positionen dienten. Daher sei jede Äußerung für sich anhand der Gesamtumstände zu bewerten. Dem sei das VG hier nachgekommen, betonte der Senat.
Konkret ging es um zwei Aussagen Günthers: "Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale. Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind" und "Wenn ich mir Nius‑Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei."
Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte: "Der Beschluss wirkt wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht: Für Äußerungen des Ministerpräsidenten wird eine private Schutzzone konstruiert, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos bleiben. Die reale Außenwirkung des Auftritts wird als unerheblich abgetan, Hoheitszeichen und die Übernahme der Reisekosten durch das Land semantisch wegdefiniert. Wir werden die Entscheidung in Karlsruhe überprüfen lassen."
- Redaktion beck-aktuell, js
- dpa
Zitiervorschlag
Nius-Beschwerde wegen TV‑Auftritt zurückgewiesen. beck-aktuell, 23.04.2026 (abgerufen am: 24.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196881)



