Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist rechtmäßig

Zitiervorschlag
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist rechtmäßig. beck-aktuell, 20.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172866)
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 21.06.2016 in einem Grundsatzurteil die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gebilligt. Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der Karte bestehe nicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger gewähre den Versicherten kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und "Weiterleben in einer analogen Welt". Die informationelle Selbstbestimmung verlange aber, dass Voraussetzungen und Umfang der Speicherung sensibler (Gesundheits-)Daten gesetzlich klar geregelt und nicht Vereinbarungen zwischen den beteiligten Behörden überlassen werden, betonte das Gericht (Az.: L 11 KR 2510/15).
IT-Ingenieur wollte Rechtslage geklärt wissen
Im zugrundeliegenden Fall wollte ein IT-Ingenieur grundsätzlich geklärt wissen, ob er zukünftig die elektronische Gesundheitskarte nutzen muss, wenn er Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nimmt. Das Sozialgericht Karlsruhe bejahte dies und wies seine Klage ab. Das LSG Baden-Württemberg hat die hiergegen gerichtete Berufung des Versicherten zurückgewiesen.
LSG: Kein "gläserner Patient" zu befürchten
Die gesetzlichen Vorschriften, die die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betreffen, seien verfassungsgemäß, befanden die Stuttgarter Richter. Für die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung einer Reihe sensibler Daten sei die Einwilligung der Versicherten erforderlich. Dies werde durch verschiedene Regelungen zum Datenschutz und zu Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher Verwendung flankiert. Damit werde insgesamt sichergestellt, dass der "gläserne Patient" nicht Wirklichkeit wird.LSG hält Speicherung "statusergänzender Merkmale" für unzulässig
Soweit der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen jedoch in einer technischen Vereinbarung geregelt hätten, dass zukünftig zusätzlich zum "Versichertenstatus" (Mitglied, Rentner oder Familienversicherter) weitere "statusergänzende Merkmale" (zum Beispiel Teilnahme an bestimmten Programmen, Angaben über spezialfachärztliche Versorgung) auf der Karte gespeichert werden sollen, dürfte dies nicht von der gesetzlichen Ermächtigung gedeckt und unzulässig sein, betonte das Gericht. Im vorliegenden Fall sei der Versicherte jedoch von keinem dieser zusätzlichen Merkmale betroffen gewesen, weshalb er nicht in seinen Rechten verletzt gewesen sei.
- Redaktion beck-aktuell
- LSG Baden-Württemberg
- Urteil vom 21.06.2016
- L 11 KR 2510/15
Zitiervorschlag
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist rechtmäßig. beck-aktuell, 20.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172866)



