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LG Krefeld zum VW-Abgasskandal

Käufern steht Rücktrittsrecht zu

Schutz des Anwaltsberufs

Die Klagen zweier vom Abgasskandal betroffener Audi-Käufer gegen ein Krefelder Autohaus waren erfolgreich. Wie die Kanzlei Rogert & Ulbrich am 14.09.2016 zu Urteilen des Landgerichts Krefeld mitteilte, können die Käufer ihre Fahrzeuge, einen Audi A6 und einen Audi A1, gegen Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer moderaten Nutzungsentschädigung zurückgeben (Az.: 2 O 72/16 und 2 O 83/16).

Rechtsprechung anderer LG nicht bestätigt

Das Gericht hat sich damit nach Angaben der Rechtsanwälte gegen frühere Urteile der Landgerichte Bochum und Münster gewandt und liegt auf der Rechtsprechungslinie des OLG Hamm, des OLG Celle und des OLG Oldenburg.

LG Krefeld hält Nacherfüllungsbegehren für entbehrlich

Besonders bemerkenswert sei hierbei, so die Anwälte, dass das Gericht nicht nur vom Vorliegen eines erheblichen Mangels ausgehe, sondern auch die Auffassung vertrete, dass ein Nacherfüllungsbegehren in jeder Hinsicht entbehrlich sei, da mehrere Gründe zur Unzumutbarkeit der Nacherfüllung führen würden. Nach Auffassung der erkennenden Kammer scheide ein Minderungsrecht als Alternative aus. Es sei nicht zumutbar, dem Betrüger das Fahrzeug zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Aus diesem und anderen Gründen bestehe ein sofortiges Rücktrittsrecht der Betroffenen.