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Gewährleistung

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Reparieren statt Wegwerfen wird bald Pflicht
Bundesrat gibt grünes Licht

Reparieren statt Wegwerfen wird bald Pflicht

Die Waschmaschine schleudert nicht mehr, der Staubsauger gibt seinen Geist auf, oder das Smartphone lädt nicht: Anstatt Geräte direkt durch neue zu ersetzen, sollen sie bald häufiger repariert werden.

Recht auf Reparatur von Elektrogeräten kommt
EU-Richtlinie umgesetzt

Recht auf Reparatur von Elektrogeräten kommt

Der neue Geschirrspüler spült nicht? Das Smartphone lässt sich nicht mehr aufladen? Oft wird das defekte Gerät gegen ein neues getauscht. Doch dieses Vorgehen ist nicht gerade nachhaltig.

Aus für alte Kindle eReader?
Amazon beendet Support

Aus für alte Kindle eReader?

Amazon schaltet den Support für ältere Kindle-Reader ab – und das, obwohl die Geräte noch einwandfrei funktionieren. Rechtlich ist das wohl zulässig, schreibt Florian Niermeier. Doch neue EU-Regeln zu Updates, Reparatur und geplanter Obsoleszenz könnten solche Fälle künftig erschweren.

Kulanz mit Haken
Rabatt auf Kühlschrankkauf

Kulanz mit Haken

Ärgerlich: Kurz nach dem Ende der Gewährleistung geht der Kühlschrank kaputt. Der Hersteller gewährt dem Kunden aus Kulanz einen Rabatt bei Kauf eines neuen, verlangt dafür aber das alte Gerät zurück. Darf er das?

Bundesregierung bringt neues Gesetz auf den Weg
Recht auf Reparatur

Bundesregierung bringt neues Gesetz auf den Weg

Das Kabinett hat den Entwurf für ein Recht auf Reparatur beschlossen. Hersteller sollen Geräte über Jahre hinweg reparieren müssen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereitstellen. Verbraucher erhalten zusätzliche Gewährleistungsrechte – und sollen sich seltener für eine Neuanschaffung entscheiden müssen.

Bastelkiste
Kolumne

Bastelkiste

Nicht nur bei der Berufswahl, auch beim Gebrauchtwagenkauf gilt: Augen auf, sonst droht ein böses Erwachen. Denn unter so mancher auf Hochglanz getrimmter Karosse schlummert vielfach etwas, das auf einem Schrottplatz besser aufgehoben wäre als im Straßenverkehr. Das heißt nun nicht, dass sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht auch was finden lässt, das nicht gleich einen Tag nach Übergabe den Geist aufgibt; aber ganz ausgeschlossen ist es eben auch nicht. Und dann steht man da mit seinem glänzenden Sahnestückchen zum Schnäppchenpreis und hänselt sich mit dem Verkäufer herum. Gut, wenn man in solchen Fällen nicht nur auf den ADAC, sondern auch auf die Justiz zählen kann (OLG Celle Urt. v. 11.2.​2026 – 7 U 46/25).

"Durchaus nutzbar" reicht nicht
Reitsand

"Durchaus nutzbar" reicht nicht

Reitsand muss trittfest sein. Ist er das nicht, können sich die Pferde leichter verletzen und es ist von einem Mangel auszugehen, so das OLG Oldenburg.

Recht auf Reparatur kommt
Nachhaltiger Konsum

Recht auf Reparatur kommt

Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll es ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur geben – auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben.

Kein Abzug Neu-für-Alt
Späte Mangelbeseitigung ohne Nutzungseinbußen

Kein Abzug Neu-für-Alt

Jahrelang stritt man sich um Mängel an einem Fahrsilo – genutzt werden konnte es in der Zwischenzeit uneingeschränkt. Der BGH klärte jetzt, dass beides nach neuem Schuldrecht kein Grund ist, den Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung zu kürzen.

Reinigung haftet nicht für Flecken auf Luxusjacke
Nach Anleitung gewaschen

Reinigung haftet nicht für Flecken auf Luxusjacke

Ein Mann will seine Daunenjacke von der Reinigung abholen. Dort wird er ungut überrascht: Das Luxusstück weist große Flecken auf. Ersetzt bekommt er das teure Stück nicht, denn die Reinigung hatte sich nachweislich an die Hersteller-Vorgaben gehalten.