Recht auf Reparatur von Elektrogeräten kommt

Zitiervorschlag
Recht auf Reparatur von Elektrogeräten kommt. beck-aktuell, 26.06.2026 (abgerufen am: 26.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200811)
Der neue Geschirrspüler spült nicht? Das Smartphone lässt sich nicht mehr aufladen? Oft wird das defekte Gerät gegen ein neues getauscht. Doch dieses Vorgehen ist nicht gerade nachhaltig.
Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher haben künftig ein Recht auf Reparatur. Der Bundestag beschloss am Abend die Umsetzung der EU-Richtlinie (EU)2024/1799, die sich gegen die weit verbreitete Wegwerf-Mentalität richtet. Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das neue Gesetz. Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucherinnen und Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
Der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, sieht dadurch Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Umwelt. "Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen", erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Neuregelung, fordert aber darüber hinaus einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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Recht auf Reparatur von Elektrogeräten kommt. beck-aktuell, 26.06.2026 (abgerufen am: 26.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200811)



