LG Köln bestätigt Rabattverbot für MyTaxi

Zitiervorschlag
LG Köln bestätigt Rabattverbot für MyTaxi. beck-aktuell, 01.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178406)
Die Daimler-Tochter MyTaxi ist im Dauerstreit um Rabatte für Taxifahrten vor einem weiteren Gericht unterlegen. Das Landgericht Köln bestätigte eine einstweilige Verfügung (Az.: 33 O 220/15), die die Rabatte in der Domstadt verbietet, wie eine Gerichtssprecherin am 31.03.2016 mitteilte. Eine spürbare Wirkung hat die Entscheidung nicht, denn das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Januar 2016 in einem anderen Verfahren (BeckRS 2016, 01235) ein bundesweites Rabattverbot für MyTaxi verhängt.
Verstoß gegen Festpreise für Taxifahrten moniert
Die Rabatte haben die Justiz in Deutschland schon mehrfach beschäftigt. Gerichte in Hamburg (BeckRS 2015, 15825) und Stuttgart (BeckRS 2015, 11515 und BeckRS 2015, 20353) hatten zugunsten des App-Anbieters entschieden. Die Taxizentralen und Verbände argumentieren, dass der Internet-Dienstleister gegen die in Deutschland geltenden Festpreise für Taxifahrten verstößt. Der Betreiber von MyTaxi, die zum Daimler-Konzern gehörende Intelligent Apps GmbH, hatte Kunden bei Rabattaktionen in bestimmten Zeiträumen die Hälfte des Fahrpreises erstattet, wenn diese ein Taxi über den Dienst bestellten. MyTaxi hält dagegen, die Festpreise würden wegen der Erstattung nicht unterschritten, weil der Taxifahrer den vollen Fahrpreis erhält.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Köln
- Keine Angabe
- 33 O 220/15
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LG Köln bestätigt Rabattverbot für MyTaxi. beck-aktuell, 01.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178406)



