Lieferdienste
Remote-Cities sind keine eigenständigen Betriebe
Bei Lieferdiensten arbeiten viele Fahrer in sogenannten Remote-Cities, also Liefergebieten ohne Verwaltungsstruktur der Betreiber. Für solche Einheiten kann kein eigener Betriebsrat gewählt werden, so das BAG. Entscheidend sei organisatorische Selbstständigkeit.