Übermittlungsentgelt für Tickets zum Selbstausdrucken ist unzulässig

Zitiervorschlag
Übermittlungsentgelt für Tickets zum Selbstausdrucken ist unzulässig. beck-aktuell, 02.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170926)
Für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken dürfen keine pauschalen "Servicegebühren" in Höhe von 2,50 Euro verlangt werden. Das hat das Landgericht Bremen mit Urteil vom 31.08.2016 aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Online-Händler Eventim entschieden. Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, habe das Gericht auch ein Entgelt in Höhe von 29,90 Euro für einen "Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr" für unzulässig gehalten (Az.: 1-O-969/15).
Eintrittskarten können als "ticketdirect" erworben werden
Das Unternehmen Eventim bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Eintrittskarten als "ticketdirect" zu bestellen. Dabei werden die Tickets nach elektronischer Übermittlung – zum Beispiel per E-Mail – am heimischen Computer selbst ausgedruckt. Obwohl für den Anbieter beim Versand weder Material- noch Portokosten anfallen, wurde eine "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro erhoben.
Sechs weitere Online-Ticketplattformen abgemahnt
Dieses Entgelt hält die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für unzulässig. Wer Eintrittskarten über das Internet verkauft, muss diese den Kunden auch übermitteln. Hierfür darf nach Meinung der Verbraucherschützer nur ein gesondertes Entgelt verlangt werden, wenn dem Verkäufer Kosten wie etwa das Porto beim postalischen Versand entstehen. Da nicht nur Marktführer Eventim für die "print@home"-Option Geld verlangt, hatte die Verbraucherzentrale deshalb sechs weitere Online-Ticketplattformen abgemahnt: ADticket, Ticketmaster, ReserviX, easyticket, BonnTicket und D-Ticket. Im jetzt entschiedenen Musterverfahren erklärte das LG Bremen die ticketdirect-Klausel von Eventim für unzulässig.
Streit um "Premiumversand" bei Vorverkauf für AC/DC-Welttournee
Auch die Höhe des Entgelts bei postalischem Versand wurde moniert. Das LG sei auch hier der Auffassung der Verbraucherzentrale gefolgt, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherschützer. Per Klausel hatte der Branchenführer für eine einfache innerdeutsche Postzustellung inklusive Bearbeitungsgebühr 29,90 Euro Versandkosten erhoben. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den Versand dürfe der Anbieter nicht verlangen, da er vertraglich zum Verschicken der Tickets verpflichtet sei, entschied nun das Gericht. Eventim hatte im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 etliche Fans verärgert, die sich im Rahmen des Bestellvorgangs mit dem alternativlosen "Premiumversand" der Tickets konfrontiert sahen, berichtete die Verbraucherzentrale. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Eventim nach Auffassung der Verbraucherschützer sowohl eingenommene Entgelte für "ticketdirect" als auch die im Rahmen des AC/DC-Vorverkaufs zu Unrecht erhobenen Premiumversand-Entgelte an die Kunden zurückzahlen.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Bremen
- Urteil vom 31.08.2016
- 1-O-969/15
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Übermittlungsentgelt für Tickets zum Selbstausdrucken ist unzulässig. beck-aktuell, 02.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170926)



