Nutzung dienstlicher Ressourcen zu Herstellung privater "Raubkopien" rechtfertigt fritslose Kündigung

Zitiervorschlag
Nutzung dienstlicher Ressourcen zu Herstellung privater "Raubkopien" rechtfertigt fritslose Kündigung. beck-aktuell, 30.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175531)
Nutzt ein Angestellter dienstliche Ressourcen, um private "Raubkopien" von Bild- oder Tonträgern zu machen, darf ihm außerordentlich gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil vom 26.05.2016 hervor, mit dem das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt die Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters des Oberlandesgerichts Naumburg abgewiesen hat (Az.: 6 Sa 23/16).
LAG: Vertrauensverhältnis infolge erheblicher Pflichtverletzung endgültig zerstört
Die fristlose außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 13.05.2013 erachtete das LAG – anders als die Vorinstanz – für wirksam. Zuvor hatte es nach einer umfassenden Beweisaufnahme anhand einer Vielzahl bestehender Indizien festgestellt, dass der Kläger privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche "DVD" beziehungsweise "CD-Rohlinge" kopiert hat. Darin liege eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Kläger. Das Vertrauensverhältnis sei damit endgültig zerstört. Auch eine umfassende Interessenabwägung könne aufgrund der ganz erheblichen Pflichtverletzungen nur zulasten des Klägers ausfallen, so das LAG. Es hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.
- Redaktion beck-aktuell
- LAG Sachsen-Anhalt
- Urteil vom 26.05.2016
- 6 Sa 23/16
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Nutzung dienstlicher Ressourcen zu Herstellung privater "Raubkopien" rechtfertigt fritslose Kündigung. beck-aktuell, 30.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175531)


