"Hai in den Mai" fehlt die naturschutzrechtliche Befreiung

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"Hai in den Mai" fehlt die naturschutzrechtliche Befreiung. beck-aktuell, 04.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197371)
Seit fast 30 Jahren findet im nordrhein-westfälischen Stemwede das Elektro-Festival "Hai in den Mai" statt. Doch dieses Jahr musste es abgesagt werden, denn die Veranstalter hatten sich nicht rechtzeitig um eine naturschutzrechtliche Befreiung gekümmert.
Vom 30. April bis 4. Mai sollte das Festival stattfinden. Doch das OVG Münster machte der Veranstalterin einen Strich durch die Rechnung. Es entschied am 30. April, dass die Gemeinde Stemwede das Festival nicht genehmigen müsse (Beschluss vom 30.04.2026 – 4 B 450/26, unanfechtbar). Denn die Planung des Events verstoße gegen Verbote der Landschaftsschutzverordnung. Das zuständige Kreisumweltamt habe es am 23. April abgelehnt, eine naturschutzrechtliche Befreiung von diesen Verboten zu erteilen.
Die Befreiung hätte zu Beginn des Festivals vorliegen müssen, um dieses genehmigen zu können. Doch die Veranstalterin habe die – ihr auch öffentlich aufgezeigte – Gelegenheit, die Befreiung im Wege des Eilrechtsschutzes gegenüber dem hierfür zuständigen Kreis Minden-Lübbecke zu erstreiten, verstreichen lassen. Zwar sei die Befreiung in den vergangenen Jahren stets erteilt worden. Die Befreiungsvoraussetzungen seien jedoch alljährlich neu zu beurteilen – auch angesichts wechselnder Veranstaltungsflächen. Das hätte die Veranstalterin auch wissen müssen.
Hinzu komme, dass die Veranstalterin eigenständig tragende Versagungsgründe in der ablehnenden Entscheidung des Kreisumweltamts vom 23. April nicht entkräftet habe. Das Amt habe ihr vorgehalten, das Gelände in den vergangenen Jahren erheblich über den ursprünglich zugrunde gelegten Umfang hinaus genutzt zu haben. Sie habe nicht genehmigte bauliche Anlagen errichtet und die Nutzung der Flächen sei zudem "erheblich und dauerhaft intensiviert worden". Wiederholt seien Verstöße gegen Nebenbestimmungen und naturschutzrechtliche Vorgaben festgestellt worden, etwa im Hinblick auf Lichtemissionen, Flächennutzung und Besucherlenkung. Insgesamt habe das Umweltamt daher bezweifelt, dass die Veranstalterin Auflagen künftig einhalten wird.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- OVG Münster
- Beschluss vom 30.04.2026
- 4 B 450/26
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"Hai in den Mai" fehlt die naturschutzrechtliche Befreiung. beck-aktuell, 04.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197371)



