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Elektromobilitätsgesetz neu aufgelegt

Wer elektrisch fährt, soll weiter belohnt werden

Ein Elektro-Auto lädt an der Steckdose die Batterie auf.
Bund lockt mit neuen Vorteilen für E-Autos © NVB Stocker / Adobe Stock

Eigentlich sollte es Ende 2026 auslaufen, doch nun darf das Elektromobilitätsgesetz bleiben, wachsen und in Teilen sogar unbefristet gelten. Neu im Katalog: freies Anwohnerparken. Auch schwere Nutzfahrzeuge werden erstmals erfasst.

Die Bundesregierung will Halterinnen und Haltern von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr weiter Sonderrechte einräumen – und die bestehenden Vorteile sogar ausbauen. Das Kabinett hat am Mittwoch eine Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Kern des Vorhabens: Die seit Juni 2015 geltenden Regelungen, die eigentlich Ende 2026 auslaufen würden, sollen verlängert und zum Teil entfristet werden.

Das EmoG gibt Städten und Gemeinden bislang die Möglichkeit, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Alltag zu bevorzugen. Konkret dürfen Kommunen etwa eigene Parkplätze direkt an Ladesäulen ausweisen, das Parken vergünstigen oder ganz kostenfrei anbieten und E-Fahrzeuge auf ausgewiesenen Busspuren zulassen. Ob und in welchem Umfang sie davon Gebrauch machen, entscheiden die Kommunen selbst.

Neu hinzukommen soll die Option, E-Fahrzeugen kostenfreies Anwohnerparken zu gewähren. Die Bundesregierung erhofft sich davon einen zusätzlichen Kaufanreiz, insbesondere in Ballungsräumen, in denen private Stellplätze knapp und Anwohnerparkausweise teuer sind.

Auch Busse und Lkw sollen profitieren

Bislang zielte das EmoG vor allem auf Pkw. Mit der Novelle weitet die Bundesregierung den Anwendungsbereich auf Busse und schwere Nutzfahrzeuge aus. Damit könnten künftig auch Speditionen und kommunale Verkehrsbetriebe von den Vergünstigungen profitieren, wenn sie auf elektrische Antriebe umstellen.

An der Definition des begünstigten Fahrzeugkreises ändert sich nichts Grundsätzliches: Neben rein batteriebetriebenen Pkw fallen weiterhin Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit sogenanntem Range Extender und mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenfahrzeuge in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Kabinett verweist auf Klimaziele und steigende Zulassungen

Die Bundesregierung begründet die Novelle mit den Klimazielen im Verkehrssektor und der Luftqualität in den Städten. Für den weiteren Markthochlauf sei entscheidend, dass die Rahmenbedingungen für E-Fahrzeuge langfristig verlässlich blieben, heißt es zur Begründung. Das EmoG solle diesen Rechtsrahmen verstetigen und punktuell weiterentwickeln.

Ergänzt wird die Novelle nach Angaben der Bundesregierung durch weitere Maßnahmen – etwa dem sogenannten Investitions-Booster für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge, der verlängerten Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos sowie dem laufenden Förderprogramm für E-Autos. Nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts wurden im ersten Halbjahr 2026 rund 48% mehr Elektro-Pkw neu zugelassen als im Vorjahreszeitraum.