Waffengebrauch unter Alkoholeinfluss spricht für Unzuverlässigkeit
Wer betrunken eine Waffe benutzt, kann waffenrechtlich als unzuverlässig eingestuft werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil bestätigt. Waffenrechtlich zuverlässig sei nur derjenige, der Schusswaffen ausschließlich in nüchternem Zustand gebrauche und so sicher sein könne, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen an den Tag zu legen, die zu Gefährdungen Dritter führen könnten, so das Gericht.