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Unzuverlässigkeit

Mehr Artikel zu diesem Tag

Jetzt muss auch das Fahrrad stehen bleiben
Führerschein weg, betrunken auf dem Mofa

Jetzt muss auch das Fahrrad stehen bleiben

Dass bei Fehlverhalten im Straßenverkehr der Pkw-Führerschein entzogen werden kann, ist allgemein bekannt. Das OVG Saarlouis* hat entschieden, dass auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge verboten werden kann.

Der Jagdschein ist weg
Trunkenheitsfahrt mit Jagdwaffe an Bord

Der Jagdschein ist weg

Ein Jäger fährt betrunken Auto. Mit im Gepäck: seine Jagdwaffe. Das kostet ihn jetzt seinen Jagdschein und schließt seine Neuerteilung aus. Dass die mitgeführte Waffe möglicherweise nicht geladen war, hielt das VG Münster für irrelevant.

Pkw ist nicht vorschriftsmäßig
Vermutung nach Rückruf

Pkw ist nicht vorschriftsmäßig

Eine Frau, deren Opel von einem Rückruf wegen Sicherheitsmängeln betroffen war, nahm an der Aktion nicht teil. Ihr wurde anschließend der Betrieb des Pkw untersagt. Zu Recht, so das VG Magdeburg: Der Rückruf begründe eine Vermutung, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig sei.

Eine Gartenlaube ist kein verschlossenes Behältnis

Eine Gartenlaube ist kein verschlossenes Behältnis

Ein Sportschütze lagerte in seiner Gartenhütte eine Druckluftpistole und ein Luftgewehr. Ein von Menschen betretbarer Raum ist aber kein "verschlossenes Behältnis", erklärte ihm das OVG Magdeburg. Eine Erlaubnis für seinen Schalldämpfer aus Namibia hätte er sich auch besser besorgt.

Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz

Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz

Ein Unternehmen darf nur dann Mietwagen anbieten, wenn für das Gewerbe ein ordentlicher Betriebssitz vorhanden ist. Anderenfalls verstößt der Betreiber laut VG Köln gegen Kernpflichten des Mietwagenverkehrs und eine ihm erteilte Erlaubnis kann widerrufen werden. 

Unbelehrbarer Senior verliert Waffenbesitzkarte
Waffen im Hausflur

Unbelehrbarer Senior verliert Waffenbesitzkarte

Es fiel einer Nachbarin auf: Ein schwerhöriger Jäger ließ mehrfach Waffen unbeaufsichtigt im Hausflur des Mehrfamilienhauses stehen, in dem er lebt. Dass sich mit einer seiner Waffen vor Jahrzehnten sein Sohn das Leben genommen hatte, brauchte das VG Münster zur Begründung nicht mehr.

Thüringer AfD-Mitglied kann Waffenschein vorerst behalten

Thüringer AfD-Mitglied kann Waffenschein vorerst behalten

Der Widerruf der sportwaffenrechtlichen Erlaubnisse eines Mitglieds des Thüringer Landesverbandes der AfD ist voraussichtlich rechtswidrig. Die Mitgliedschaft in dem Verband genüge dafür nicht, da die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Verbandes nicht feststehe, entschied das Verwaltungsgericht Gera. 

Widerruf der Inkasso-Registrierung wegen unlauteren Geschäftsmodells

Widerruf der Inkasso-Registrierung wegen unlauteren Geschäftsmodells

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Inkassounternehmen wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zurecht die Registrierung entzogen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit die Vorinstanz korrigiert. Die Firma war im Zusammenhang mit Forderungen der Internetseite www.probenheld.de und der Handyapp "Park & Collect" immer wieder negativ aufgefallen.

Waffenverbot für Reichsbürger ist rechtmäßig

Waffenverbot für Reichsbürger ist rechtmäßig

Gegenüber einem sogenannten Reichsbürger darf ein Waffenverbot verhängt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren entschieden und zugleich auch den Widerruf des "Kleinen Waffenscheins" bestätigt. Die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit einer Person, die sich selbst als "Staatsangehöriger des Königreiches Deutschland" betrachte, sei nicht zu beanstanden.

Waffengebrauch unter Alkoholeinfluss spricht für Unzuverlässigkeit

Waffengebrauch unter Alkoholeinfluss spricht für Unzuverlässigkeit

Wer betrunken eine Waffe benutzt, kann waffenrechtlich als unzuverlässig eingestuft werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil bestätigt. Waffenrechtlich zuverlässig sei nur derjenige, der Schusswaffen ausschließlich in nüchternem Zustand gebrauche und so sicher sein könne, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen an den Tag zu legen, die zu Gefährdungen Dritter führen könnten, so das Gericht.