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Kommt das NPD-Verbot? - BVerfG verkündet Urteil Mitte Januar 2017

Schüler entlasten Jugendrichter

Das Bundesverfassungsgericht wird am 17.01.2017 sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkünden. Dies hat es am 03.11.2016 mitgeteilt. Für die Politik steht dabei viel auf dem Spiel. Denn ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert. Ein erneuter Misserfolg wäre ein fatales Signal.

Hohe Hürden für Parteiverbot

Für ein Verbot der NPD müsste erwiesen sein, dass die 1964 gegründete Partei mit ihren gut 5.000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Die mögliche Verfassungswidrigkeit hatten die Richter Anfang März 2016 in einer dreitägigen Verhandlung zu klären versucht. Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Den Verbotsantrag gestellt hatten die Länder im Bundesrat. 2003 war das Verbotsverfahren gescheitert, weil im Verfahren ans Licht gekommen war, dass der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten hatte. Ein erneuter Misserfolg wäre mehr als blamabel. Bundestag und Bundesregierung beteiligen sich diesmal nicht.

Bislang zwei Parteien verboten

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden erst zwei Parteien verboten - und das ist lange her: die Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Als Kriterium definierten die Richter damals eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle steht vor der Herausforderung, diesen Maßstab nun weiterzuentwickeln. Dabei müssen die Richter auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Blick behalten. Straßburg verlangt für ein Verbot Hinweise dafür, dass durch die Partei tatsächlich ein unmittelbar bevorstehender Angriff auf die Demokratie droht.

Voßkuhle: Scharfes Schwert des Parteiverbots mit Bedacht zu führen

Kritiker des Verfahrens bezweifeln, dass die organisatorisch wie finanziell stark angeschlagene NPD diese Kriterien erfüllt. Auch von der Richterbank waren in der Verhandlung viele skeptische Nachfragen und Einwürfe gekommen. Der Senatsvorsitzende Voßkuhle nannte das Instrument des Parteiverbots zum Auftakt ein "ebenso scharfes wie zweischneidiges Schwert, das mit Bedacht geführt werden muss".

NPD in keinem Landtag mehr

Mit ihren fremdenfeindlichen Parolen hatte die NPD von der Flüchtlingskrise bei weitem nicht so stark profitieren können wie die neue Konkurrenz von der AfD. Anfang September 2016 flogen die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern aus dem letzten Landtag. Auf kommunaler Ebene hielt die Partei, die bei der Bundestagswahl 2013 auf 1,3 Prozent der Stimmen kam, laut Verfassungsschutz Ende 2015 rund 360 Mandate. Einziger NPD-Abgeordneter im Europaparlament ist Udo Voigt.