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Italienisches Verfassungsgericht

Kinder dürfen auch Namen der Mutter bekommen

Vergessene Anrechte

Kinder in Italien dürfen laut einem Urteil des Verfassungsgerichtes nun auch den Nachnamen der Mutter bekommen. Die bisherige Regelung, die Väter bevorzugt, sei verfassungswidrig, wenn beide Eltern es anders wünschten, hieß es in dem Urteil von 08.11.2016. Bisher bekamen Kinder verheirateter Eltern in Italien automatisch den Nachnamen des Vaters. Eine nähere Urteilsbegründung lag noch nicht vor.

EGMR monierte Regelung bereits 2014

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Regelung in Italien schon 2014 als diskriminierend angeprangert und das Land aufgefordert, das zu ändern. In dem Fall hatte ein italienisch-brasilianisches Paar geklagt, weil sie ihrem Kind beide Nachnamen geben wollten. Dies hatten die italienischen Behörden jedoch abgelehnt, weshalb das Paar vor den EGMR zog.

Entsprechende Gesetzesänderung blockiert

Das italienische Parlament hatte eine entsprechende Gesetzesänderung zwar bereits verabschiedet, allerdings wurde diese im Senat blockiert. "Endlich verabschiedet sich Italien vom Patriarchat", erklärte der Eherechtler Gian Ettore Gassani. Auch Aktivisten begrüßten die Entscheidung des Verfassungsgerichts.