Kein Ehegattensplitting für nichteheliche Lebensgemeinschaft

Zitiervorschlag
Kein Ehegattensplitting für nichteheliche Lebensgemeinschaft. beck-aktuell, 15.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173051)
Der Splittingtarif gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 18.05.2016 klargestellt. Das Gericht verwies auf die rechtliche Bindungswirkung der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Begünstigung von Partnerschaften ohne eine solche rechtliche Bindung sei vom Gesetzgeber nicht gewollt (Az.: 10 K 2790/14 E).
Finanzamt lehnte Zusammenveranlagung ab
Die Kläger sind nicht miteinander verheiratet und leben mit ihren drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Für das Streitjahr beantragten sie eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs. Zur Begründung beriefen sie sich auf eine gesetzliche Regelung, nach der die für Eheleute geltenden steuerlichen Vorschriften auch auf "Lebenspartnerschaften" Anwendung finden. Hierunter seien auch nichteheliche Lebenspartnerschaften zu verstehen. Das Finanzamt lehnte die Zusammenveranlagung ab.
Begünstigung nur für rechtlich institutionalisierte Formen einer Partnerschaft
Auch das FG Münster wies die hiergegen erhobene Klage ab. Zur Begründung führte der Senat aus, dass der im Gesetz verwendete Begriff der "Lebenspartnerschaften" ausschließlich gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften umfasse. Die gesetzliche Regelung sei zur Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeführt worden, wonach die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Ehen bei Anwendung des Splittingtarifs gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verstoße. Dabei habe das BVerfG maßgeblich darauf abgestellt, dass es sich sowohl bei der Ehe als auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft um eine rechtlich institutionalisierte Form einer Partnerschaft handele, für deren Zusammenleben rechtliche Bindungen gelten würden. Es sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber darüber hinaus andere Partnerschaften, die keine solche rechtliche Bindung eingegangen seien, steuerlich habe begünstigen wollen.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Münster
- Urteil vom 18.05.2016
- 10 K 2790/14 E
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Kein Ehegattensplitting für nichteheliche Lebensgemeinschaft. beck-aktuell, 15.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173051)



