Niedrigere Freibeträge für Erbschaften oder Schenkungen zwischen Gebietsfremden trotz Optionsmöglichkeit unionsrechtswidrig

Zitiervorschlag
Niedrigere Freibeträge für Erbschaften oder Schenkungen zwischen Gebietsfremden trotz Optionsmöglichkeit unionsrechtswidrig. beck-aktuell, 26.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172621)
Eine in Großbritannien lebende Schenkerin, die hinsichtlich eines in Deutschland gelegenen Grundstücks (beschränkt) schenkungsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf denselben Freibetrag wie ein in Deutschland wohnender, unbeschränkt steuerpflichtiger Schenker. Dies gilt ungeachtet der Möglichkeit, zur unbeschränkten Steuerpflicht zu optieren. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13.07.2016 entschieden (Az.:4 K 488/14 Erb).
Sachverhalt
Die Klägerin und ihre Töchter sind deutsche Staatsangehörige. Sie leben in Großbritannien. Die Klägerin war hälftige Miteigentümerin eines in Düsseldorf gelegenen Grundstücks. Im September 2011 übertrug sie ihren Miteigentumsanteil auf ihre Töchter. Im Schenkungsvertrag verpflichtete sie sich, die anfallende Schenkungsteuer zu übernehmen. Eine Behandlung der Schenkung als unbeschränkt steuerpflichtig war nicht beantragt worden. Das Finanzamt setzte gegen die Klägerin Schenkungsteuer fest. Dabei berücksichtigte es einen Freibetrag von jeweils 2.000 Euro, der nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz für beschränkt Steuerpflichtige gilt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht ist für Schenkungen an Kinder ein Freibetrag von jeweils 400.000 Euro vorgesehen.
Finanzgericht holte Vorabentscheidung des EuGH ein
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte bereits in der Vergangenheit entschieden, dass die gesetzlich vorgesehene Ungleichbehandlung von beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren ist. Daraufhin hat der Gesetzgeber ein Recht geschaffen, die Behandlung des Erwerbs als unbeschränkt steuerpflichtig zu beantragen. Das Finanzgericht Düsseldorf legte sodann dem Gerichtshof die Frage vor, ob der Verstoß gegen das Unionsrecht durch diese Optionsregelung beseitigt worden ist. Das hatte dieser verneint (EuGH-Urteil vom 08.06.2016, BeckRS 2016, 81146), sodass das Finanzgericht Düsseldorf der Klage nunmehr stattgegeben hat.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Düsseldorf
- Urteil vom 13.07.2016
- 4 K 488/14
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Niedrigere Freibeträge für Erbschaften oder Schenkungen zwischen Gebietsfremden trotz Optionsmöglichkeit unionsrechtswidrig. beck-aktuell, 26.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172621)



