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FDP reicht Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung ein

Vergessene Anrechte

Die FDP macht Ernst mit ihrer bereits angekündigten Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung: Am 27.01.2016 reichten die Liberalen ihre Klage gegen das im Dezember 2015 in Kraft getretene Gesetz in Karlsruhe ein. Es sei unverhältnismäßig und unzulässig, pauschal die Daten von 82 Millionen Bundesbürgern zu erheben, sagte der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki.

BVerfG lehnt ersten Eilantrag gegen neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ab

Es ist die vierte Verfassungsklage gegen die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten, die für die Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern genutzt werden sollen. Bereits im Dezember 2015 hatte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner gemeinsam mit mehreren Berliner Abgeordneten und Journalistenverbänden Klage eingereicht. Alle vier Beschwerden sind mit Eilanträgen verbunden. Den ersten davon hatten die Karlsruher Richter am 12.01.2016 abgelehnt (BeckRS 2016, 41033). Über den späteren Erfolg der Klage sagt das aber noch nichts aus.

Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung war lange strittig

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen für eine Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Eine Neuregelung war lange umstritten. Die EU-weiten Vorgaben hatte der Europäische Gerichtshof 2014 gekippt - er sah Grundrechte verletzt.