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Google muss 4,1 Milliarden Euro Strafe zahlen

Screen eines Handy mit mehreren Apps, Google-Chrome-App im Fokus
Europas Wettbewerbshüter greifen bei Google immer wieder tief in die Sanktionskiste © Aleksei / Adobe Stock

Wer ein Android Handy hatte, surfte lange meist mit dem Chrome-Browser. Dafür sorgte Googles Mutterkonzern Alphabet. Die EU- Kommission sah in der Voreinstellung eine wettbewerbswidrige Praktik und verhängte eine Monsterstrafe, die der EuGH nun weitgehend bestätigte.

Im Rechtsstreit um die wettbewerbswidrigen Praktiken von Google bei Android Handys hat der EuGH nun ein Machtwort gesprochen und bestätigte die Geldbuße in Höhe von 4,1 Milliarden Euro (Urteil vom 2. Juli 2026, Az. C-738/22 P).

Die EU-Kommission warf dem Tech-Riesen 2018 vor, Herstellern von Mobilgeräten und Mobilfunkanbietern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt zu haben. Demnach konnten Hersteller nur eine Lizenz für Googles App-Store erhalten, wenn sie Googles Such-App und Browser vorinstallierten. Die Kommission verhängte in diesem Zusammenhang Bußgelder in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro gegen Google und den Mutterkonzern Alphabet und warf beiden den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung und fortgesetzte Zuwiderhandlung vor. 

Google zog dagegen zunächst vor das EuG, das die Einstufung der Kommission im Wesentlichen bestätigte: Einen Teil der Vorwürfe räumte das Gericht zwar ab, doch das änderte nicht viel: Es setzte die Geldbuße auf rund 4,1 Euro fest, wovon rund 1,5 Milliarden Euro gesamtschuldnerisch auf Alphabet entfallen sollten.

EuGH: Vorinstanz hat keine Rechtsfehler begangen

Auch gegen dieses Urteil gingen Google und Alphabet gemeinsam vor, sodass sich nun auch der EuGH mit der Riesengeldbuße beschäftigen musste. Das Ergebnis: Das Luxemburger Gericht wies Google’s Einwände gegen das vorinstanzliche Urteil zurück und bestätigte die Geldbuße, die das EuG festgesetzt hatte.

Erstens habe das EuG bei der Beurteilung der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Pflicht-Vorinstallation keinen Rechtsfehler begangen. Es habe den gesamten wirtschaftlichen Kontext einbeziehen dürfen – etwa auch die Vereinbarungen zur Aufteilung von Einnahmen – um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung festzustellen. Außerdem sei das Gericht zutreffend davon ausgegangen, dass es bei Nutzern eine Status quo Präferenz für vorinstallierte Apps gebe. Google habe nicht überzeugend dargelegt, dass allein Nutzerpräferenzen oder die Qualität der eigenen Dienste das beobachtete Verhalten erklären würden.

Google-Praktiken beschränken Wettbewerb auf digitalen Märkten

Auch sei ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegeben. Dieser setze nicht immer voraus, dass nur gleich leistungsfähige Wettbewerber verdrängt werden könnten, betonte der EuGH. Angesichts der Besonderheiten digitaler Märkte habe das Gericht annehmen dürfen, dass die Praktiken geeignet seien, den Wettbewerb insgesamt zu beschränken und Markteintrittshürden zu erhöhen.

Daneben lag das EuG auch bei den sogenannten Anti-Fragmentierungsvereinbarungen richtig. Mit diesen mussten Hersteller zusichern, keine Geräte mit alternativen Android-Versionen ohne Googles Zustimmung zu verkaufen. Die Vereinbarungen waren laut EuGH geeignet, die Absatzmöglichkeiten für nicht kompatible Android Versionen einzuschränken und damit Googles beherrschende Marktposition weiter zu festigen. 

Auch die Höhe der festgesetzten Geldbuße hatte der EuGH nicht zu beanstanden. Damit bleibt es bei der Riesenstrafe.

Reihe von hohen Strafen gegen Google

Der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Augustín Reyna, begrüßte die Entscheidung: "Das heutige Urteil sendet eine sehr klare Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Macht nicht dazu nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken."

Wettbewerbshüter der EU-Kommission greifen bei Google immer wieder tief in die Sanktionskiste. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher gut verkraften - das Online-Werbegeschäft läuft.