Werbung von Dextro Energy mit gesundheitsbezogenen Angaben zu Glucose ist unzulässig

Zitiervorschlag
Werbung von Dextro Energy mit gesundheitsbezogenen Angaben zu Glucose ist unzulässig. beck-aktuell, 16.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179111)
Das Unternehmen Dextro Energy darf nicht mit positiven Eigenschaften von Glucose werben. Dies hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 16.03.2016 entschieden. Die Europäische Kommission habe fehlerfrei festgestellt, dass die Angaben des Unternehmens zum Verzehr von Zucker aufrufen, obwohl ein solcher Aufruf den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderläuft. Mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose seien deshalb zu Recht nicht zugelassen worden (Az.: T-100/15).
Dextro Energy begehrte Zulassung mehrerer gesundheitsbezogener Angaben
Das deutsche Unternehmen Dextro Energy stellt in unterschiedlichen Formaten für den deutschen und den europäischen Markt fast vollständig aus Glucose bestehende Produkte her. Der klassische Würfel besteht aus acht Glucosetäfelchen zu je sechs Gramm. Im Jahr 2011 hatte Dextro Energy die Zulassung unter anderem folgender gesundheitsbezogener Angaben beantragt: "Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt", "Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei", "Glucose unterstützt die körperliche Betätigung", "Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei körperlicher Betätigung bei" und "Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei körperlicher Betätigung bei". Für die ersten beiden Angaben war als Zielgruppe die allgemeine Bevölkerung genannt, während für die anderen drei Angaben die Zielgruppe aus aktiven, gesunden sowie gut und auf Dauerleistungen trainierten Männern und Frauen bestand.
EU-Kommission: Angaben könnten Verbraucher verwirren
Trotz der positiven Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die zu dem Ergebnis gekommen war, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und dem Beitrag zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel nachweisbar sei, lehnte die Kommission die Zulassung dieser Angaben im Januar 2015 ab. Sie befand, dass die in Rede stehenden gesundheitsbezogenen Angaben ein widersprüchliches und verwirrendes Signal an die Verbraucher senden würden. Denn diese würden zum Verzehr von Zucker aufgerufen, obwohl nationale und internationale Behörden eine Verringerung seines Verzehrs empföhlen. Selbst wenn diese Angaben nur mit speziellen Bedingungen für ihre Verwendung und/oder mit zusätzlichen Erklärungen oder Warnungen zugelassen würden, würde die Irreführung der Verbraucher nicht genügend eingedämmt, sodass von einer Zulassung dieser Angabe abgesehen werden sollte.
EuG bestätigt Ansicht der Kommission
Das EuG hat die von Dextro Energy erhobene Klage abgewiesen und bestätigt damit die Entscheidung der Kommission. Die Kommission habe, auch wenn sie die Stellungnahmen der EFSA (deren Aufgabe lediglich darin besteht, zu prüfen, ob die gesundheitsbezogenen Angaben durch wissenschaftliche Nachweise abgesichert sind und ob ihre Formulierung bestimmten Kriterien entspricht) nicht in Frage gestellt hat, im Rahmen des Risikomanagements die Vorschriften des Unionsrechts und sonstige relevante legitime Faktoren zu berücksichtigen. Da der Durchschnittsverbraucher nach den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen seinen Zuckerverzehr verringern soll, sei die Feststellung der Kommission nicht fehlerhaft, dass die in Rede stehenden gesundheitsbezogenen Angaben, die nur die positiven Effekte für den Energiegewinnungsstoffwechsel herausstellen, ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen, mehrdeutig und irreführend seien und daher nicht zugelassen werden könnten.
- Redaktion beck-aktuell
- EuG
- Urteil vom 16.03.2016
- T-100/15
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Werbung von Dextro Energy mit gesundheitsbezogenen Angaben zu Glucose ist unzulässig. beck-aktuell, 16.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179111)



