Verurteilung wegen Völkermords in Litauen nicht rechtens

Zitiervorschlag
Verurteilung wegen Völkermords in Litauen nicht rechtens. beck-aktuell, 21.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186106)
Ein litauischer Offizier ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Litauen zu Unrecht wegen Völkermordes verurteilt worden (Az.: 35343/05). Der Mann hatte 1953 zwei Widerstandskämpfer getötet, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegen die sowjetische Herrschaft gekämpft hatten. Litauen war nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1991 Teil der Sowjetunion. Der Mann gehörte damals zum Staatssicherheitsdienst. Ein Gericht in Litauen hatte ihn 2004 wegen der Mordtat zu sechs Jahren Haft verurteilt. Grundlage war ein Gesetz über den Straftatbestand Völkermord aus dem Jahr 2003.
Verstoß gegen Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz"
Die rückwirkende Anwendung dieses Gesetzes für die Tat 50 Jahre zuvor bewerteten die 17 Richter als Verstoß gegen den Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Kläger habe auch zur Tatzeit die damals geltenden internationalen Rechtsbestimmungen über Völkermord nicht überblicken können, hieß es in der Urteilsbegründung. Dieses Urteil ist endgültig. Litauen muss jetzt seine Gesetze entsprechend ändern.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Urteil
- 35343/05
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Verurteilung wegen Völkermords in Litauen nicht rechtens. beck-aktuell, 21.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186106)



