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EGMR

Russland muss Schadenersatz an festgenommenen Demonstranten zahlen

Schutz des Anwaltsberufs

Russland muss einem Demonstranten wegen Verletzung der Versammlungsfreiheit 25.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das entschied am 05.01.2016 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der Mann war nach einer kurzfristigen Routenänderung und Zusammenstößen mit der Polizei festgenommen worden.

Beschwerdeführer wirft russischer Polizei Willkür vor

Anlass der Klage waren Zusammenstöße mit der Polizei bei einer Kundgebung in Moskau im Mai 2012. Protestiert wurde damals gegen angebliche Fälschungen bei der Duma-Wahl 2011 und der Präsidentschaftswahl 2012. Die Moskauer Behörden hatten die Kundgebung genehmigt, mindestens 8.000 Menschen hatten an ihr teilgenommen. Der Beschwerdeführer hatte geklagt, er sei gegen Ende der friedlichen Veranstaltung willkürlich festgenommen und beschuldigt worden, die Anweisungen der Polizei nicht befolgt zu haben. Er wurde zu 15 Tagen Arrest verurteilt.

EGMR bejaht Pflichtverletzung der Behörden

Der EGMR schloss sich seiner Darstellung an. Die Behörden hätten in letzter Minute den Demonstrationsweg geändert. In der Folge kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei und zu zahlreichen Festnahmen. Die Behörden hätten den Verlauf des Demonstrationszuges mit den Veranstaltern absprechen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung. "Dies wäre die Pflicht der Behörden gewesen, um einen friedlichen Verlauf der Kundgebung sicherzustellen.“ Gegen dieses Kammerurteil kann Berufung beantragt werden, die der EGMR aber ablehnen kann.