E-Bike-Fahrer geht nach Sturz leer aus

Zitiervorschlag
E-Bike-Fahrer geht nach Sturz leer aus. beck-aktuell, 12.05.2026 (abgerufen am: 12.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197871)
Ein Schlagloch bringt einen Fahrradfahrer zu Fall. Auf seinem Schaden bleibt er sitzen. Das LG Landau hebt auch bei mangelhaften Straßen entscheidend auf die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer ab.
Ein schwer beschädigter Straßenbelag kann eine Pflichtverletzung der öffentlichen Hand begründen – insbesondere dann, wenn bekannte Schäden nur unzureichend behoben werden. Gleichwohl führt auch ein solcher Pflichtverstoß nicht automatisch zu Schadensersatz, wie das LG Landau aufzeigt (Urteil vom 19.12.2025 – 3 O 186/23).
Ein Mann war mit einem E-Bike auf einer innerörtlichen Kreisstraße unterwegs, als er in ein deutlich ausgeprägtes Schlagloch fuhr und stürzte. Dabei verletzte er sich unter anderem am Kopf. Neben Schadensersatz wegen der Kopfverletzung verlangte der Radfahrer auch Ersatz für bei dem Sturz beschädigte Gegenstände, etwa seine Brille. Erfolg hatte er damit nicht.
Zwar gestand das LG Landau dem Geschädigten zu, dass sich die Straße zum Unfallzeitpunkt in einem verkehrswidrigen Zustand befunden habe. Das Schlagloch, das den Sturz verursacht habe, sei etwas mehr als vier Zentimeter tief gewesen und habe eine erhebliche Ausdehnung gehabt. Gerade auf innerörtlichen Straßen ohne eigenen Radweg begründe ein solcher Straßenzustand eine erhebliche Gefahr für Radfahrer.
Gericht verweist Radfahrer auf Eigenverantwortung
Auch habe das Land die Gefahrenstelle nicht ausreichend beseitigt. Ausbesserungen seien lediglich provisorisch erfolgt, eine nachhaltige Instandsetzung oder Nachkontrollen habe es nicht gegeben. Daher sei das Land Rheinland-Pfalz seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Die Straßen müssten regelmäßig kontrolliert und bekannte Gefahrenstellen nachhaltig ausgebessert oder zumindest abgesichert werden.
Allerdings sei das Schlagloch für einen aufmerksamen Radfahrer – auch aufgrund der Beleuchtungssituation vor Ort – erkennbar gewesen und hätte daher umfahren werden können, so das Gericht. Der Mann habe selbst zugegeben, nicht auf die Straße geachtet zu haben. Schadensersatz bekomme der Radfahrer daher nicht; seine Eigenverantwortung sei von entscheidender Bedeutung.
Das Urteil ist rechtskräftig.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- LG Landau
- Urteil vom 19.12.2025
- 3 O 186/23
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E-Bike-Fahrer geht nach Sturz leer aus. beck-aktuell, 12.05.2026 (abgerufen am: 12.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197871)



