20% für die eigene Betriebsgefahr
Wer falsch parkt, ist mitschuldig
Wer sein Auto auf einem Parkplatz rücksichtlos abstellt und so eine Durchfahrt versperrt, haftet mit, wenn andere beim Ausparken an das Auto fahren, erklärte das AG München. Zumindest die eigene Betriebsgefahr muss man dann tragen.