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Verkehrssicherungspflicht

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Fitnessstudio haftet für selbst verschuldete Eisfläche
Verkehrssicherung auf Parkplatz

Fitnessstudio haftet für selbst verschuldete Eisfläche

Ein Mann rutscht auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios auf einer Eisfläche aus und bricht sich das Schienbein. Schuld war nicht das Winterwetter, sondern ein tropfender Entwässerungsschlauch. Das LG Landau sprach ihm 5.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Autobahn GmbH als Betreiberin hätte klagen müssen
Kostenersatz nach Klebeprotest auf BAB

Autobahn GmbH als Betreiberin hätte klagen müssen

Nach einer Klebeaktion wollte der Bund die Kosten für die Sperrung von Autobahnabfahrten von den Protestierenden zurückholen. Doch die Ausgaben betreffen die Autobahn GmbH – nicht den Bund, entschied das VG Gießen.

BGH bestätigt Schwimmbad-Haftung auch bei Re­gel­ver­stoß
Unfall auf der Rutsche

BGH bestätigt Schwimmbad-Haftung auch bei Re­gel­ver­stoß

Für die Folgen eines Unfalls beim Wasserrutschen haftet der Schwimmbadbetreiber ebenso wie der Hersteller der Rutsche grundsätzlich, auch wenn der Verunfallte sich nicht an alle Regeln gehalten hat. Das hat der BGH bestätigt.

Auf dem Deich ist ein Radfahrer nur Gast
Schäfer durfte Draht spannen

Auf dem Deich ist ein Radfahrer nur Gast

Schafe auf einem Deich sind genauso wenig eine Überraschung wie das Wasser dahinter. Laut AG Husum gilt das auch für mit ihrer Haltung verbundene Hindernisse. Ein Radfahrer, der auf einem Deichweg in einen Schafzaun fuhr, bekommt daher kein Geld.

Kein Schmerzensgeld für Wiesn-Besucher
Erst Kick, dann Klage

Kein Schmerzensgeld für Wiesn-Besucher

Ein Oktoberfest-Besucher riss im Fahrgeschäft die Arme hoch und brach sich das Handgelenk an einem Stahlträger. 10.000 Euro Schmerzensgeld forderte er von der Betreiberin. Das AG München wies die Klage nun ab.

Je feuchter der Wald, umso morscher das Holz
Wartung eines Hochsitzes

Je feuchter der Wald, umso morscher das Holz

Ein Jäger stürzte von einem Hochsitz, den er vor Jahren selbst erbaut hatte. Nun haften die aktuellen Jagdpächter zu einem großen Teil, weil sie die Sprossen in dem feuchten Milieu nicht ausreichend auf Holzfäule geprüft hatten.

Stadt haftet nicht für "Allerweltsstolperstelle"
Unebenheit in der Fußgängerzone

Stadt haftet nicht für "Allerweltsstolperstelle"

Einen Bruch und zwei Prellungen zog sich eine Frau zu, als sie in der Innenstadt über eine 3 Zentimeter hohe Unebenheit stolperte. Laut dem LG Stuttgart hafte tdie Stadt dafür nicht: Fußgänger müssten auch selbst schauen, wo sie hinlaufen.

Stürzen gehört dazu – die Haftung auch
Verkehrssicherungspflicht auf Freizeitmessen

Stürzen gehört dazu – die Haftung auch

Ein Mann probiert auf einer Freizeitmesse unbeaufsichtigt ein Balance Board aus, stürzt und verletzt sich schwer. Das LG München I verneint eine Verkehrssicherungspflichtverletzung: Die Sturzgefahr sei offensichtlich gewesen.

Made im Salat und gesperrte Rutsche sind kein Reisemangel
Karibik-Urlaub

Made im Salat und gesperrte Rutsche sind kein Reisemangel

Gesperrte Rutsche, Made im Essen, kein Zutritt zum À-la-carte-Restaurant: Ein Vater klagte nach dem Karibik-Familienurlaub auf Minderung. Das LG Koblenz winkt ab: Solche Unannehmlichkeiten seien bloße Bagatellen.

Zu hell für die Nacht
Störende Außenbeleuchtung

Zu hell für die Nacht

Eine Familie sieht sich durch Außenlampen auf dem Nachbargrundstück gestört, die – "dank" eines Bewegungsmelders – mehrere Zimmer ihres Hauses auch nachts ausleuchten. Das AG München hat entschieden, dass die Lampen zwischen 22 und 6 Uhr abzuschalten sind.