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Verkehrssicherungspflicht

Mehr Artikel zu diesem Tag

Zu hell für die Nacht
Störende Außenbeleuchtung

Zu hell für die Nacht

Eine Familie sieht sich durch Außenlampen auf dem Nachbargrundstück gestört, die – "dank" eines Bewegungsmelders – mehrere Zimmer ihres Hauses auch nachts ausleuchten. Das AG München hat entschieden, dass die Lampen zwischen 22 und 6 Uhr abzuschalten sind.

Keine absolute Sicherheit beim Kaffee-Genuss
Verkehrssicherungspflichten

Keine absolute Sicherheit beim Kaffee-Genuss

Eine Bäckerei muss Kunden vor erkennbaren Gefahren schützen – es gibt aber Grenzen, eine absolute Sicherheit schuldet sie nicht. Das hat das LG Frankenthal im Fall eines angeblich scharfkantigen Latte-Macchiato-Glases klargestellt.

Kinder dürfen auch allein in Parks
Verfassungswidrige Grünanlagensatzung

Kinder dürfen auch allein in Parks

Die Stadt Kempten wollte Kinder unter zehn nur in Begleitung Erwachsener in ihre Grünanlagen lassen. Der BayVerfGH hat die Regelung für verfassungswidrig erklärt – sie verstoße gegen Grundrechte der Kinder und ihrer Eltern.

E-Bike-Fahrer geht nach Sturz leer aus
Trotz Pflichtverletzung des Landes

E-Bike-Fahrer geht nach Sturz leer aus

Ein Schlagloch bringt einen Fahrradfahrer zu Fall. Auf seinem Schaden bleibt er sitzen. Das LG Landau hebt auch bei mangelhaften Straßen entscheidend auf die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer ab.

Am Ende bleibt die WEG zuständig
Balkonsanierung

Am Ende bleibt die WEG zuständig

Spätestens wenn Betonteile von Balkonen bröckeln, muss saniert werden. Nur wer ist zuständig? Die Teilungserklärung sagt: Die Sondereigentümer sind verantwortlich. Der BGH sagt: Die WEG muss im Zweifel am Ende trotzdem ran.

Wenn der schwierigste Teil die Orientierung ist
Mountainbike-Trail

Wenn der schwierigste Teil die Orientierung ist

Ein Flow-Trail soll fordern – mit Gefälle, Kurven und Hindernissen. Wenn Fahrer aber erst rätseln müssen, wo die Strecke überhaupt weitergeht, kann das zur Haftungsfrage werden. Das OLG Hamm hat nach einem schweren Sturz auf einem Mountainbike-Trail eine geteilte Verantwortung angenommen.

Wer falsch parkt, ist mitschuldig
20% für die eigene Betriebsgefahr

Wer falsch parkt, ist mitschuldig

Wer sein Auto auf einem Parkplatz rücksichtlos abstellt und so eine Durchfahrt versperrt, haftet mit, wenn andere beim Ausparken an das Auto fahren, erklärte das AG München. Zumindest die eigene Betriebsgefahr muss man dann tragen.

Jagdpächter haftet nicht
Sturz vom Hochsitz

Jagdpächter haftet nicht

Ein Mann klettert auf einen Hochsitz. Dabei bricht die oberste Sprosse der Leiter und er stürzt in den Tod. So schlimm das für die Hinterbliebenen ist: Einen Anspruch auf Schadensersatz haben sie nicht, denn der Mann hatte auf dem Hochsitz nichts zu suchen.

Auf dem Parkplatz gelten andere Maßstäbe
Unfall beim Ausparken

Auf dem Parkplatz gelten andere Maßstäbe

Wer rückwärtsfährt, muss laut § 9 Abs. 5 StVO ausschließen, dass andere gefährdet werden. Auf Parkplätzen gilt die StVO aber nicht unmittelbar. Das OLG Schleswig hat sich daher auf Basis einer anderen Norm für eine Haftungsquote von 50% entschieden.

Erzbistum haftet nicht
Pferd erschreckt sich vor Pilgern

Erzbistum haftet nicht

Ein wertvolles Pferd erschreckt sich am Rande einer Wallfahrt mit Pilgern, stürzt und verletzt sich schwer. Wer bezahlt den Schaden? Jedenfalls nicht das Erzbistum Paderborn. Das habe die Wallfahrt zwar organisiert, trage aber keine Schuld.