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Fahrradfahren

Mehr Artikel zu diesem Tag

Bußgeld ab 1,1 Promille auf dem Rad und 2 Punkte für Handy am Steuer
Verkehrsgerichtstag

Bußgeld ab 1,1 Promille auf dem Rad und 2 Punkte für Handy am Steuer

Fachleute haben beim Verkehrsgerichtstag in Goslar Empfehlungen zu verschiedenen Verkehrsthemen abgegeben. Sie fordern einen neuen Alkoholgrenzwert für Fahrradfahrer. Auch zur Handynutzung und zu den Führerscheinkosten gibt es Neues.

E-Biker müssen auf Unebenheiten achten
Touristisch gestaltetes Pflaster

E-Biker müssen auf Unebenheiten achten

Eine E-Bikerin fuhr spitzwinklig über ein leicht erhöhtes graues Zierpflaster zwischen Fahrbahn und Gehweg (beide gelb), verfing sich und stürzte schwer. Eine Entschädigung muss die beklagte Gemeinde aber nicht zahlen. Laut OLG Schleswig habe sie keine Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Busse und Fahrräder behalten ihre Fahrstreifen "Unter den Linden"
Berlin

Busse und Fahrräder behalten ihre Fahrstreifen "Unter den Linden"

Auf der bekannten Straße "Unter den Linden" in Berlin-Mitte hatte der Verkehrssenat Bussen und Fahrrädern jeweils eine eigene Spur zugestanden. Klagen genervter Autofahrer, die sich nun mit der verbleibenden Spur zufrieden geben müssen, waren vor dem VG Berlin erfolglos.

Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Trotz Drogenkonsum

Fahrradfahren darf nicht verboten werden

Wer unter Drogeneinfluss ein Auto oder sonstiges erlaubnispflichtiges Fahrzeug führt, dem kann das Fahren nach § 3 FeV untersagt werden. Für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, wie Fahrräder, Mofas oder E-Scooter, findet die Fahrerlaubnis-Verordnung dagegen keine Anwendung, wie das OVG Münster jetzt klargestellt hat.

Autofahrerin trotzdem allein für Unfall verantwortlich
Radweg nicht genutzt

Autofahrerin trotzdem allein für Unfall verantwortlich

Eine Autofahrerin kollidierte beim Ausfahren aus einer Einfahrt mit einer Radfahrerin. Obwohl diese nicht den gekennzeichneten Radweg genutzt hatte, sondern auf der Straße fuhr, bleibt laut LG Hanau die Autofahrerin allein verantwortlich.

Komplizierte Welt

Komplizierte Welt

Die Welt wird immer komplizierter, da ist es gut und hilfreich, wenn manche Dinge einfach sind. Das Verhältnis Autofahrer versus Radfahrer ist so eine ganz einfache Sache: Die einen, in dem Fall die Radfahrer, sind die Guten, weil sie kein CO2 produzieren, es sei denn, der Fahrer bzw. die Fahrerin haben vorher Kohl gegessen, oder ihnen entfleucht unter der Fahrt ein „Bäuerchen“. Die Autofahrer hingegen sind die Bösen, und zwar auch dann, wenn sie in einem E-Auto unterwegs sind. 

Kein Schadensersatz für Radfahrer
In Spielstraße Pkw ausgebremst

Kein Schadensersatz für Radfahrer

Ein Radfahrer, der in einer Spielstraße ein Auto riskant überholt, schneidet, ausbremst und dadurch einen Auffahrunfall provoziert, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Denn laut OLG Hamm geht der Unfall – weil von ihm selbst verschuldet – zu seinen Lasten.

Verkehrsregeln gelten für alle – auch für Rennradfahrer

Verkehrsregeln gelten für alle – auch für Rennradfahrer

Welcher Rennradfahrer kennt die Nackenverspannungen nicht, die durch die vorgebeugte Haltung entstehen? – Eine längere Entspannungspause durch Senken des Kopfes erlaubt die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr aber nicht, so das OLG Naumburg: Die Verkehrslage muss man im Blick behalten. 

Dauerrot

Dauerrot

Die Kommunen in Deutschland sind notorisch klamm. Deshalb ist Kreativität gefragt, um die bisweilen kratertiefen Finanzlöcher zu stopfen. Bewährt haben sich dabei Radarfallen. Zwar sollen die zuvörderst unsere Straßen sicherer machen, aber wenn sie darüber hinaus auch noch das nötige Kleingeld ins kommunale Geldsäckel spülen, dann spricht das erst recht für eine flächendeckende Installation.

Grenzen des Fahrzeugbegriffs in der Kfz-Haftpflichtrichtlinie
E-Bikes

Grenzen des Fahrzeugbegriffs in der Kfz-Haftpflichtrichtlinie

Ein Fahrrad, dessen Elektromotor nur eine Tretunterstützung bietet und das über eine Funktion verfügt, mit der es ohne Treten auf eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h beschleunigt werden kann, wobei aber diese Funktion nur nach Einsatz von Muskelkraft aktiviert werden kann, ist laut EuGH kein "Fahrzeug" im Sinn der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie.