Russland muss am Flughafen festgesetzte Asylbewerber entschädigen

Zitiervorschlag
Russland muss am Flughafen festgesetzte Asylbewerber entschädigen. beck-aktuell, 22.11.2019 (abgerufen am: 15.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/114886)
Russland muss einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge vier Männern, die während ihrer laufenden Asylverfahren monatelang in der Transitzone des Moskauer Flughafens Scheremetjewo festgesetzt wurden, Entschädigungen zwischen 15.000 und 26.000 Euro zahlen. Es habe keine rechtliche Grundlage dafür gegeben, sie dort festzuhalten, so der EGMR (Az.: 61411/15, 61420/15, 61427/15 und 3028/16).
Einreise verwehrt
Die vier Männer stammten Gerichtsunterlagen zufolge aus dem Irak, Somalia, Syrien und dem palästinensischen Autonomiegebiet. Sie waren nicht gemeinsam nach Russland gereist. Ihnen allen wurde die Einreise verwehrt, woraufhin sie Asyl beantragten. Die Männer durften während des Asylverfahrens den Flughafen nicht verlassen und mussten in der Transitzone wohnen. Einer der Männer lebte insgesamt 19 Monate am Flughafen
Kein Zugang zu Wasch- oder Kochmöglichkeiten
Dort seien die Lebensumstände erbärmlich gewesen, betonte das Gericht. Die Männer hätten in dem konstant beleuchteten Bereich schlafen müssen und hätten keinen Zugang zu Wasch- oder Kochmöglichkeiten bekommen. Letztendlich sei allen Asyl verwehrt worden, sie seien in verschiedene Länder ausgereist, teilte das Gericht mit.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Urteil vom 21.11.2019
- 61411/15; 61420/15; 61427/15; 3028/16
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Russland muss am Flughafen festgesetzte Asylbewerber entschädigen. beck-aktuell, 22.11.2019 (abgerufen am: 15.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/114886)



