Handschellen-Pflicht bei jedem Verlassen der Zelle unzulässig

Zitiervorschlag
Handschellen-Pflicht bei jedem Verlassen der Zelle unzulässig. beck-aktuell, 30.05.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/140441)
Moldau muss einem Häftling, der monatelang bei jedem Verlassen seiner Zelle Handschellen tragen musste, rund 5.000 Euro Entschädigung zahlen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 29.05.2018 in Straßburg (Az.: 14466/12).
Gegen Verbot der erniedrigender Behandlung verstoßen
Der Mann sei mit einem etwa fünf Monate währenden Handschellen-Zwang bestraft worden, obwohl es keine Hinweise darauf gegeben habe, dass er eine Gefahr darstelle. Damit habe Moldau gegen das Verbot der erniedrigenden Behandlung verstoßen, urteilten die Richter. Die Strafmaßnahme war verhängt worden, weil in der Zelle des zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes ein Handy gefunden worden war.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Handschellen-Pflicht bei jedem Verlassen der Zelle unzulässig. beck-aktuell, 30.05.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/140441)



