EGMR bestätigt Sozialkassen-System im deutschen Baugewerbe

Zitiervorschlag
EGMR bestätigt Sozialkassen-System im deutschen Baugewerbe. beck-aktuell, 02.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175261)
Deutsche Tarifverträge, die alle Arbeitgeber einer Branche zu Sozialbeiträgen verpflichten, verstoßen nicht gegen das Menschenrecht auf Vereinigungsfreiheit. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 02.06.2016 entschieden (Az.: 23646/09).
Deutsches Geotechnik-Unternehmen klagte
Geklagt hatte ein mittelständisches Geotechnik-Unternehmen aus Castrop-Rauxel, das auf die Analyse von Bodenproben auf Baugrundstücken spezialisiert ist. Die Firma wehrte sich dagegen, in die Sozialkassen des Baugewerbes einzahlen zu müssen, ohne einer der für den Abschluss der Tarifverträge verantwortlichen Arbeitgeberorganisationen anzugehören.EGMR sieht weder Druck noch Zwang
Damit hatte das Unternehmen keinen Erfolg. Nach Auffassung der Straßburger Richter kann die Beitragspflicht zwar als Anreiz gesehen werden, Mitglied zu werden, um Einfluss auf die Aktivitäten der Sozialkassen zu nehmen. Dieser Anreiz sei aber zu vage, um die Vereinigungsfreiheit im Kern zu berühren. Von Druck oder einem Zwang zur Mitgliedschaft könne keine Rede sein.
Rechtlicher Hintergrund
Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe verpflichtet die Arbeitgeber, für ihre Angestellten Beiträge in Höhe von 19,8% des Bruttolohns als Zusatzversorgung abzuführen. Das Bundesarbeitsministerium hat ihn für allgemeinverbindlich erklärt.
EGMR hält Eingriff in Eigentumsrecht für gerechtfertigt
Wie die Richter weiter ausführen, sind diese Abgaben keine Mitgliedsbeiträge. Das Geld sei ausschließlich für den Fonds der SOKA-BAU bestimmt. Die Mitglieder der Arbeitgeberorganisationen hätten weder einen Informationsvorsprung noch würden sie anders bevorzugt. Nicht zuletzt sei die Zusatzversorgung im Interesse aller Arbeitnehmer der Branche und fuße auf dem Prinzip der Solidarität. Das rechtfertige auch einen Eingriff in das Recht auf Eigentum.
Berfung gegen EGMR-Entscheidung möglich
Vor den deutschen Gerichten war die Geotech Kancev GmbH, die inzwischen Insolvenz angemeldet hat, ebenfalls gescheitert. Die Straßburger Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wie bei allen Kammerurteilen kann binnen drei Monaten Berufung eingelegt werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Urteil vom 02.06.2016
- 3646/09
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EGMR bestätigt Sozialkassen-System im deutschen Baugewerbe. beck-aktuell, 02.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175261)



